Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gibt Entwarnung

Mittwoch, Mai 28, 2025
Das sogenannte Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat, sorgt bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung. Kernpunkte des Gesetzes sind Regelungen zur Kappung von Einspeisespitzen und der Wegfall der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise an der Börse. Konkret bedeutet dies, dass neue Photovoltaikanlagen ohne intelligenten Zähler (Smart Meter) und Steuerbox ihre Einspeiseleistung vorübergehend auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen müssen. Zudem entfällt die Vergütung für eingespeisten Strom, wenn die Preise an der Strombörse null oder negativ sind.
Trotz dieser Neuregelungen sieht die DGS die Rentabilität von Photovoltaikanlagen nicht gefährdet. Die durchschnittlichen Erzeugungskosten für Solarstrom vom eigenen Dach lägen mit etwa 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde deutlich unter den aktuellen Haushaltsstrompreisen von rund 40 Cent pro Kilowattstunde. Diese erhebliche Differenz mache den Eigenverbrauch des Solarstroms besonders lohnenswert.
Eigenverbrauch und Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung
Die DGS hebt hervor, dass das Solarspitzengesetz den Anreiz zur Erhöhung des Eigenverbrauchs weiter verstärke. Durch die Nutzung von Batteriespeichern könne überschüssiger Solarstrom zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt selbst verbraucht werden, anstatt ihn zu geringen oder keinen Vergütungssätzen ins Netz einzuspeisen. Dies minimiere nicht nur die Auswirkungen der wegfallenden Vergütung bei negativen Preisen, sondern steigere auch die Unabhängigkeit vom Energieversorger.
Geringe Auswirkungen durch negative Strompreise erwartet
Die DGS relativiert zudem die Befürchtungen bezüglich der nicht vergüteten Einspeisung bei negativen Strompreisen. Solche Phasen seien bisher nur an einer begrenzten Anzahl von Stunden im Jahr aufgetreten. Der dadurch entstehende Ertragsverlust sei für die meisten Anlagenbetreiber daher gering. Zudem soll die Förderdauer der Anlage als Ausgleich für nicht vergütete Zeiten verlängert werden.
Fazit der DGS
Zusammenfassend kommt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie zu dem Schluss, dass die Investition in eine Photovoltaikanlage auch unter den Rahmenbedingungen des Solarspitzengesetzes rentabel bleibt. Der Fokus verschiebe sich lediglich stärker in Richtung eines optimierten Eigenverbrauchs, idealerweise in Kombination mit einem Batteriespeicher. Die deutliche Kostenersparnis gegenüber dem Netzbezug und der Beitrag zum Klimaschutz seien weiterhin starke Argumente für die Solarenergie. Die DGS rät Interessenten, sich nicht verunsichern zu lassen und die individuellen Gegebenheiten für eine Photovoltaikanlage zu prüfen.
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