NatBridge Resources gibt verbindliche Absichtserklärung zum Erwerb von Liegenschaften bekannt

NatBridge Resources Ltd. („NatBridge“ oder das „Unternehmen“) (CSE: NATB | OTC: NATBF | FWB: GI80) freut sich, bekannt zu geben, dass es mit Teras Resources Inc. eine verbindliche Absichtserklärung (die „LOI“) über den Kauf bestimmter Bergbaukonzessionen und damit verbundener Liegenschaftsrechte abgeschlossen hat. Diese umfassen das Goldprojekt Cahuilla im Imperial County (Kalifornien).

Die Liegenschaft Cahuilla befindet sich im Nordwesten des Imperial County in Kalifornien, etwa zwei Meilen westlich der Gemeinde Salton Sea Beach und 30 Meilen südlich der Stadt Indio. Sie liegt in den östlichen Ausläufern der Santa Rosa Mountains, westlich des Salton Sea.  Sie umfasst etwa 1.680 Acres patentierte Claims und deckt Teile der Abschnitte 19, 20, 29 und 30, T.9S., R.9E., San Bernardino Base und Meridian ab. Ein detaillierter technischer Bericht gemäß NI 43-101 vom 10. März 2021 enthält weitere Informationen zum Projekt.

Stephen Moses, CEO und Direktor von NatBridge, erklärte: „Wir freuen uns sehr, die Übernahme der Titel am Projekt Cahuilla voranzutreiben. Das Projekt ist ein wichtiger Schritt in unserer Strategie zum Aufbau eines Portfolios von Liegenschaften, die die strengen Anforderungen von NatGold Digital Ltd. bezüglich Tokenisierung erfüllen. Wir danken dem Managementteam von Teras für seine Professionalität und freuen uns auf die Zusammenarbeit im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss.“

Die Übernahme soll in zwei Phasen erfolgen, für die jeweils eine separate Vereinbarung erforderlich ist. Die unterzeichnete Absichtserklärung enthält die Bedingungen für eine Vereinbarung zur Übernahme der Claims in Phase 1.

Phase 1 umfasst die Titel an zwei Parzellen mit einer Größe von ca. 12.290.139 Tonnen, die 122.211 angedeutete Unzen Gold bei einem Cutoff-Gehalt von 0,005 Unzen/Tonne enthalten. Gemäß den Bedingungen der Absichtserklärung sind bei Unterzeichnung 50.000 USD zu zahlen, die vom Gesamtkaufpreis abzugsfähig sind. Weitere 10 % des Kaufpreises sind innerhalb von 60 Tagen nach Unterzeichnung einer endgültigen Vereinbarung zu zahlen. Der Restbetrag wird nach der Tokenisierung der Titel fällig.

Im Rahmen von Phase 1 wird Teras die unterirdischen Mineralrechte an den beiden Titeln veräußern und NatBridge 100 % der Anteile an den Titeln übertragen. Nach vollständiger Zahlung gemäß dem endgültigen Vertrag ist NatBridge nicht mehr für laufende Gebühren im Zusammenhang mit den unterirdischen oder oberirdischen Rechten verantwortlich.

Die Parteien vereinbaren, auf den Abschluss einer Vereinbarung über die zusätzlichen Titel in Phase 2 hinzuarbeiten. Die Parzellen in Phase 2 umfassen eine angedeutete Ressource von ca. 50.702.466 Tonnen mit einem Gehalt von 596.535 Unzen Gold bei einem Cutoff-Gehalt von 0,005 Unzen/Tonne. Es wurde vereinbart, dass der Erwerb in Phase 2 voraussichtlich zu ähnlichen Bedingungen wie in Phase 1 erfolgen wird, einschließlich der Zahlungsbedingungen nach der Tokenisierung. Der Zahlungsplan kann jedoch geändert werden.

Die Parteien haben vereinbart, innerhalb von fünfundvierzig Tagen eine endgültige Vereinbarung über den Erwerb abzuschließen, vorbehaltlich des Abschlusses einer zufriedenstellenden Due-Diligence-Prüfung und der Erfüllung aller erforderlichen regulatorischen Anforderungen.

Der Abschluss des Erwerbs unterliegt den üblichen Bedingungen, der Due Diligence-Prüfung und der Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarung. Es kann nicht garantiert werden, dass die Transaktion wie vorgeschlagen oder überhaupt abgeschlossen wird.

Diese Absichtserklärung ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen zwischen Teras und NatBridge.

Lawrence Segerstrom, CPG, Berater von NatBridge und qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101, Standards of Disclosure for Mineral Projects, hat die wissenschaftlichen und technischen Angaben in dieser Pressemitteilung geprüft und genehmigt.

Über NatBridge Resources Ltd.

NatBridge Resources Ltd. (CSE: NATB) (OTC: NATBF) (FWB: GI80) ist ein börsennotiertes kanadisches Unternehmen, das auch in den USA und Deutschland notiert ist und die Goldressourcenversorgung des revolutionären, zum Patent angemeldeten digitalen Gold-Tokenisierungs-Ökosystems von NatGold Digital Ltd. anführt. Dieser innovative Ansatz definiert die Wertschöpfung von Gold durch Tokenisierung neu, indem er die physische Förderung – und damit verbundene ökologische, soziale und finanzielle Belastungen – durch einen blockchain-basierten, umweltfreundlichen „digitalen Abbauprozess“ ersetzt. Der Schwerpunkt der Strategie von NatBridge liegt auf der Versorgungsseite des NatGold-Ökosystems. Durch den Erwerb von Goldressourcen, die den Qualifikationskriterien von NatGold Digital entsprechen und die die strengen Token-Zertifizierungsstandards von NatGold Digital erfüllen, positioniert sich NatBridge als Schlüsselfigur in einer Branche, die sich an der Schnittstelle von drei globalen Investmenttrends bewegt: Gold, nachhaltiges Investieren und Tokenisierung realer Vermögenswerte.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze betrachtet werden können. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen in Bezug auf den Erwerb von NI 43-101-konformen Goldressourcen, die Fähigkeit, NatGold-Münzen digital zu schürfen, die Lebensfähigkeit des Tokenisierungs- und Monetarisierungs-Ökosystems von NatGold sowie Entwicklungspläne, Expansionspläne, Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Ziele, Vorhersagen und Projektionen für die Zukunft. Insbesondere enthält diese Pressemeldung zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die geplanten Betriebe von NatBridge Resources, den Erwerb und die Erschließung von Goldressourcen und deren Tokenisierung sowie den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Aussagen an zukunftsgerichteten Begriffen wie „plant“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „voraussichtlich“, „Budget“, „geplant“, „schätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „nimmt an“ oder „nimmt nicht an“ oder „glaubt“ bzw. Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen zu erkennen oder an Aussagen, wonach bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse ergriffen werden, eintreten oder erzielt werden „dürften“, „können“, „könnten“, „würden“, „sollen“ oder „werden“. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder der Erfolg von NatBridge Resources wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Risiken im Zusammenhang mit der Exploration, der Erschließung und dem Betrieb der Projekte von NatBridge Resources, die tatsächlichen Ergebnisse der laufenden Explorations- und Erschließungsaktivitäten, die Schlussfolgerungen wirtschaftlicher Bewertungen, Änderungen der Projektparameter im Zuge der Weiterentwicklung der Pläne, künftige Edelmetallpreise sowie jene Faktoren, die in den Abschnitten zu den Risikofaktoren unserer Geschäftstätigkeit in den vorgeschriebenen Wertpapierunterlagen von NatBridge Resources auf SEDAR+ aufgeführt sind. Obwohl NatBridge Resources versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die vorhergesehen, beschrieben, geschätzt, bewertet oder beabsichtigt wurden.

Die in dieser Pressemeldung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen jegliche Absicht ab und übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Erwartungen oder Aussagen von Dritten in Bezug auf die oben genannten Punkte zu kommentieren.

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