Online-Sportwetten – EuGH verhandelt gegen Tipico C-530/24

Es mag ein gutes Omen sein: Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht  wurde am Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico verhandelt  (Az. C-530/24). Der EuGH hat zwar noch keine Entscheidung getroffen, aber zwischen den Zeilen war erkennbar, dass er das deutsche Verbot von Online-Sportwetten, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, für zulässig hält. „Das Vertrauen in eine verbraucherfreundliche Entscheidung des EuGH im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes ist durch die heutige Verhandlung noch gewachsen“, sagt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Ein solches verbraucherfreundliches Urteil würde zahlreichen Spielern in Deutschland den Weg ebnen, ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückzufordern, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Konzession verfügte.

Zum Hintergrund: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten gab es allerdings einen Erlaubnisvorbehalt und die Veranstalter konnten schon früher eine Lizenz in Deutschland beantragen. Da aber das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde, konnten die Konzessionen zunächst nicht erteilt werden.

Daher erhielt auch der Wettanbieter Tipico seine in Deutschland gültige Lizenz erst am 9. Oktober 2020. Der Kläger in dem zugrunde liegenden Fall hatte zwischen 2013 und 2020 über die deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und forderte seine Verluste in Höhe von rund 4.000 Euro zurück, da Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig seien.

Das Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH machte zwar deutlich, dass er den Rückzahlungsanspruch des Spielers grundsätzlich für gerechtfertigt hält. Da aber auch europäisches Recht betroffen sei, schaltete der BGH den EuGH ein. Dieser soll klären, ob das nationale deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit dem europäischen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, auch wenn das Vergabeverfahren zuvor unionsrechtswidrig durchgeführt worden war. Der EuGH sollte insbesondere klären, ob

  • ein Vertrag über Online-Sportwetten nichtig ist, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz in Deutschland verfügte, allerdings eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.
  • das nationale Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn der Veranstalter der Online-Sportwetten eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.

Die Verhandlung vor dem EuGH entwickelte sich positiv zu Gunsten der Spieler. So machten die Vertreter Belgiens, Portugals und Griechenlands deutlich, dass sie das deutsche Verbot von Online-Sportwetten für zulässig halten, da es dem Spieler- und Verbraucherschutz diene. Daran ändere auch ein möglicher Fehler im Lizenzvergabeverfahren nichts. Auch wenn der Wettanbieter eine Lizenz in Malta habe, sei ein EU-Mitgliedsstaat nicht verpflichtet, die Genehmigungen anderer EU-Staaten anzuerkennen. Auch die EU-Kommission äußerte sich in dieser Richtung. Das deutsche Verbot von Online-Sportwetten stehe im Einklang mit EU-Recht. Es diskriminiere keine Anbieter und treffe private wie staatliche Anbieter gleichermaßen.

Am deutlichsten brachte es wohl der Generalanwalt des EuGH mit einer eher rhetorischen Frage auf den Punkt: Wenn ein EU-Mitgliedsstaat den Kokain-Verkauf legalisieren würde, müssten dann die anderen Mitgliedsstaaten den Kokain-Verkauf dulden, nur weil ein Fehler in einem Konzessionsverfahren unterlaufen ist?

Zudem ließen auch die Richter am EuGH durch kritische Nachfragen Richtung Tipico durchblicken, dass sie das deutsche Verbot für rechtmäßig halten. Schließlich sei das Verbot bekannt gewesen und dennoch habe Tipico jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis Online-Sportwetten in Deutschland angeboten.

Insgesamt zeichnete sich ab, dass der EuGH der Auffassung des BGH folgen wird, dass Online-Sportwetten in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz verboten waren und sind. Dementsprechend können die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten zurückverlangen.

„Wir sehen unsere Position, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Sportwettenanbieter – ob Tipico oder andere – nicht über die notwendige Lizenz verfügte, gestärkt und blicken einer Entscheidung des EuGH noch zuversichtlicher entgegen“, so Rechtsanwalt Sittner.

Der Generalanwalt wird seine Schlussanträge am 11. Dezember 2025 stellen. Mit einem Urteil des EuGH wird dann 2026 gerechnet.

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