Die Rechtslage stellt sich insgesamt also eher nachteilig für Sie als Mieter dar, weshalb Sie den Küchenkauf sorgfältig abwägen sollten. Bei der Auswahl der Küche sollten Sie im Zweifel eine neutrale Ausstattung und Optik wählen. So lässt sich eine schlichte weiße Küche möglicherweise einfacher an einen Nachmieter verkaufen als eine Küche in einer extravaganten Farbe.
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