LG Hildesheim: Händler muss gedrosselten Senec-Stromspeicher zurück nehmen
Der Senec-Skandal bringt PV-Branche in Misskredit
Seit 2022 steht die Senec GmbH wegen massiver technischer Probleme in der Kritik. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen wurden zehntausende Stromspeicher per Fernzugriff abgeschaltet oder in ihrer Kapazität drastisch reduziert. Viele Verbraucher mussten monatelang auf eine Lösung warten, während Senec die Kapazität zur „Gefahrenabwehr“ und „Marktberuhigung“ einschränkte. Inzwischen sind zahlreiche Speicher ganz stillgelegt. Senec hat eine große Austauschaktion gestartet. Die Gerichte sehen in der Drosselung der Speicher via Fernwarte zunehmend einen erheblichen Sachmangel – Händler und Hersteller müssen funktionierende und sichere Systeme bereitstellen.
Das Urteil vom Landgericht Hildesheim im Überblick
Mit Urteil vom 29. Oktober 2025 bestätigte das Landgericht Hildesheim das Teilversäumnisurteil vom 3. Mai 2024.
Gerichtliche Begründung zum Senec-Fall
Das Landgericht Hildesheim stellte fest, dass der Senec-Speicher wegen seiner eingeschränkten und später vollständig aufgehobenen Speicherkapazität mangelhaft war. Bereits die Reduzierung auf 70 Prozent stelle ein erhebliches Leistungsdefizit gegenüber der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit dar. In den Entscheidungsgründen heißt es:
„Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie bzw. gar keine Speicherkapazität mehr erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung keinesfalls.“
Die Richter stellten klar, dass auch die Drosselung durch den Hersteller den Verkäufer nicht entlastet. Entscheidend sei, dass der Speicher im Ergebnis nicht mehr im Regelbetrieb arbeiten könne.
Der Mangel sei bereits bei Gefahrübergang angelegt gewesen, weil die Brandgefahr in der Konstruktion der NCA-Zellen wurzle. Die Kammer verweist dabei mehrfach auf den Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 11. April 2025 (Az. I-2 U 5/25), der die Drosselung auf 70 Prozent ebenfalls als erheblichen Mangel einstuft. Eine Frist zur Nachbesserung sei entbehrlich gewesen, da nur Senec selbst über die Software Einfluss auf die Speicherkapazität nehmen könne.
Bedeutung des Senec-Urteils und Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer
Das Urteil aus Hildesheim reiht sich in eine wachsende Zahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen gegen Senec und deren Vertriebspartner ein. Zuvor hatten bereits das LG Ravensburg, LG Koblenz, LG Bochum, LG Heidelberg und LG Stade ähnlich entschieden. Auch auf Ebene der Oberlandesgerichte zeichnet sich ein Trend ab:
Das OLG Hamm hat in mehreren Beschlüssen bestätigt, dass die Drosselung und die Brandgefahr einen Sachmangel begründen. Das OLG München will nach seinem Hinweisbeschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Landshut bestätigen. Auch die OLG Oldenburg und Dresden haben – laut Energie & Management vom 19. Mai 2025 – signalisiert, dass die Drosselung und der Gefahrenverdacht als erhebliche Mängel einzustufen sind.
Aus Sicht der Knzlei Dr. Stoll & Sauer wird die Linie der Gerichte immer klarer: „Wer eine teure Speicherlösung kauft, hat Anspruch auf volle Funktionalität und Sicherheit. Diese Urteile zeigen: Die Verbraucher sind im Recht.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher
Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:
Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Senec-Stromspeicher-Skandal
Die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim bestätigt erneut: Eine Leistungsdrosselung oder Stilllegung von Senec-Stromspeichern ist kein Bagatellfall, sondern ein erheblicher Mangel. Verbraucher müssen sich mit halber Leistung oder „Sicherheitsupdates“ nicht zufriedengeben. Wer betroffen ist, sollte seine Ansprüche prüfen und rechtzeitig handeln. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
![]()