Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren
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Mittwoch, Nov. 12, 2025
Wichtig: Mahnungen verhindern die Verjährung von Forderungen nicht! Mahnungen – mündlich oder schriftlich – können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies jedoch den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen wird ( § 212 BGB ) und ab der Zahlung (Tag genau) erneut 3 Jahre laufen, ohne dass die Forderung verjährt.
Gerichtliches Mahnverfahren: Verjährung von Forderungen hemmen – Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gehemmt werden kann. Für Forderungen aus dem Jahr 2022 muss dann noch vor Weihnachten 2025 ein Mahnbescheid beantragt werden, der allerdings keine Fehler/Lücken haben darf, damit die zeitnahe Zustellung (u. U. noch Anfang 2026) an den Schuldner gewährleistet ist.
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