Höherer Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte
Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt bis zur Hälfte des zu zahlenden Beitrags und ist auf den maximalen Zuschuss begrenzt, den gesetzlich Versicherte erhalten. Da sich in der gesetzlichen Krankenversicherung neben der Beitragsbemessungsgrenze auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht hat, stieg der Höchstarbeitgeberzuschuss zum 1. Januar für die private Krankenversicherung um 37,27 Euro auf 508,59 Euro. „PKV-Versicherte sollten dies zum Anlass nehmen und prüfen, ob sie den Arbeitgeberzuschuss bereits ausschöpfen und ob sich darüber eine Anpassung des Versicherungsschutzes lohnt“, empfiehlt die uniVersa Krankenversicherung. Der höhere Arbeitgeberzuschuss kann zum Beispiel dazu verwendet werden, sich mit einem Beitragsentlastungstarif eine garantierte Beitragsermäßigung im Alter aufzubauen. Für Arbeitnehmer ist dies durch das Bürgerentlastungsgesetz meist noch mit zusätzlichen Steuervorteilen verbunden.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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