50 Jahre Indikationslösung – 6,5 Millionen Abtreibungen sind Grund genug für Umdenken
Das geltende Abtreibungsrecht war immer nur ein politischer Kompromiss, der das Lebensrecht zwar anerkennt, es aber faktisch nicht in dem Maß geschützt hat, wie es möglich und verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre. Effektiver Lebensschutz kann jedoch niemals allein über Paragrafen gelingen, sondern hängt entscheidend von der Haltung der Gesellschaft ab: von einer Kultur, in der Schwangere in Konflikten echte Hilfe bekommen und das ungeborene Leben nicht als Problem, sondern als Geschenk wahrgenommen wird.
Und hier haben Institutionen versagt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auch Schule und Rundfunk ins Stammbuch geschrieben: Der Staat dürfe sich nicht darauf beschränken, „Angriffen zu wehren“; der Schutzauftrag verpflichte ihn, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ – dies gelte ausdrücklich „auch und gerade“ für Lehrpläne der Schulen sowie für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk. Wenn statt dessen einseitig für Abtreibung geworben wird oder kritische Stimmen marginalisieren werden, verfehlt er den verfassungsrechtlichen Auftrag. Dies insbesondere dann, wenn er auch noch Lobbyorganisation, die nicht nur mit Abtreibungen Geld verdienen, sondern auch weltweit deren Anerkennung als „Frauenrecht“ fördern, aus Steuermitteln großzügig alimentiert, während er die Lobbyarbeit für das Recht auf Leben privaten Initiativen überlässt, die ausschließlich auf Spenden angewiesen sind. Allein International Planned Parenthood hat zwischen 2022 und 2025 63 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten. Die treuherzige Behauptung, „nach Kenntnis der Bundesregierung setzt sich keine“ der von ihr unterstützen internationalen Organisationen für ein Recht auf Abtreibung ein, wird von CDU-Politikern allerdings in Frage gestellt. Der hessische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch fordert „eine staatliche Förderung von Akteuren, die gezielt gegen grundlegende verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und gegen tragende Positionen der christdemokratischen Programmatik agitieren“, zu unterbinden.
50 Jahre Neufassung des § 218 markiert daher einen Grund zur Umkehr. Deutschland braucht eine echte Willkommenskultur für Kinder und eine Politik, die ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht wird, zum Schutz des Lebens vor der Geburt effektiv beizutragen.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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