Abcourt stellt Betriebsupdate für das Quartal zum 31. März 2026 zur Erschließung der Mine Sleeping Giant bereit

Abcourt Mines Inc. („Abcourt“ oder das „Unternehmen“) (TSX Venture: ABI) (OTCQB: ABMBF) freut sich, ein Update zu den im Quartal zum 31. März 2026 in der Mine Sleeping Giant durchgeführten Erschließungsarbeiten zu veröffentlichen. Die Mine befindet sich in der Region Eeyou Istchee in Quebec.

Im März setzte Abcourt die Einstellung und Einarbeitung von Bergleuten fort. Neun neue Mitarbeiter schlossen sich dem Team von Abcourt an, womit die Gesamtzahl nun 143 beträgt. Es ist geplant, die Belegschaft in den kommenden Monaten auf 190 Mitarbeiter zu erhöhen.

Der Goldbestand im Verarbeitungskreislauf betrug am 31. März 907 Unzen.

Die Erschließung der Strecken zu den nächsten Langloch-Strossen hat nach wie vor Priorität für das Unternehmen. Das erste Langloch-Bohrgerät wird im April unter Tage in Betrieb genommen werden und Abcourt rechnet mit der Inbetriebnahme der ersten Langloch-Strossen im Frühsommer 2026.

Die Arbeiten im Bergbaucamp wurden im März mit der Errichtung einer Wohneinheit mit 37 Zimmern zusätzlich zu den bestehenden 50 Zimmern fortgesetzt. Die zweite Bauphase des Bergbaucamps wurde am 13. April fertiggestellt. Die Errichtung der dritten Wohneinheit im Bergbaucamp soll im Frühsommer beginnen.

Pascal Hamelin, President und CEO, sagt dazu: „Angesichts der Aufnahme der Langloch-Bohrarbeiten in den kommenden Wochen gehen wir davon aus, dass wir unsere Tonnage um im Schnitt weitere 1.500 Tonnen pro Monat pro Langloch-Strosse erhöhen können werden. Letzten Endes sollen sich drei Langloch-Strossen in Betrieb befinden, während wir zugleich die nächsten Strossen erschließen. Ich möchte unserem Bauteam im Bergbaucamp auch zur sicheren Umsetzung der zweiten Phase gratulieren. Es zeugt von großem Einsatz, diese Art von Bauarbeiten zeitgerecht und mitten im kanadischen Winter durchzuführen.“

Geophysikalische gravimetrische Vermessung auf Sleeping Giant

In Kürze wird die Firma Géophysique TMC mit Sitz in Val-d‘Or eine geophysikalische gravimetrische Vermessung auf dem gesamten Konzessionsgebiet Sleeping Giant absolvieren. Es werden circa 750 Messstellen zur Abdeckung des gesamten Standorts verwendet.

Ziel der Vermessung ist die Ermittlung möglicher bedeutender mineralisierter Zonen in der Tiefe, die Massivsulfidvorkommen darstellen könnten. Mit dieser Technologie können je nach Einsatzbedingungen Anomalien in Tiefen von bis zu rund 2 Kilometern unter der Oberfläche erfasst werden.

Gerechtfertigt ist die Durchführung dieser Vermessung durch jüngste Beobachtungen an Bohrkernen, die auf das Vorkommen von Mineralen wie Sphalerit und Chalkopyrit, häufig in Vergesellschaftung mit Gold, hingewiesen haben. Diese Beobachtungen legen ein bedeutendes Mineralpotenzial in Verbindung mit einer tiefen vulkanischen Quelle nahe.

Es gilt anzumerken, dass auf dem Konzessionsgebiet noch nie eine Vermessung dieses Umfangs absolviert wurde, was dies zur ersten Maßnahme dieser Art für Abcourt Mines macht. Die Ergebnisse werden die Ermittlung von Zielen für zukünftige Bohrungen und die Bewertung des Tiefenpotenzials der Lagerstätte verbessern, um die nächsten Phasen der Exploration zu optimieren.

Qualifizierter Sachverständiger

Pascal Hamelin, Eng, President und Chief Executive Officer des Unternehmens, hat die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen überprüft und genehmigt.

Herr Hamelin ist qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101.

ÜBER ABCOURT MINES INC.

Abcourt Mines Inc. ist ein Golderschließungsunternehmen aus Kanada mit strategisch günstig gelegenen Konzessionsgebieten im Nordwesten der kanadischen Provinz Québec. Abcourt besitzt die Mine und den Mühlenkomplex Sleeping Giant sowie das Konzessionsgebiet Flordin, auf das es seine Erschließungsaktivitäten konzentriert.

Weiterführende Informationen zu Abcourt Mines Inc. erhalten Sie auf unserer Website unter www.abcourt.ca und in unseren Unterlagen unter dem Profil von Abcourt auf www.sedarplus.ca.

Pascal Hamelin
President and CEO
T: (819) 768-2857
E-Mail: phamelin@abcourt.com

Dany Cenac Robert
VP Communications and Corporate Development
T: (514) 722-2276, DW 456
E-Mail : ir@abcourt.com

Zukunftsgerichtete AUSSAGEN

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen können „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung darstellen. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, wie z.B. „plant“, „strebt an“, „erwartet“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „antizipiert“, „schätzt“, „könnte“, „sollte“, „wahrscheinlich“ oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, die angeben, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse erreicht werden „können“, „sollten“ oder „werden“ oder andere ähnliche Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich der Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der voraussichtlichen Verwendung der Erlöse aus der Finanzierungsfazilität sowie des Erhalts der endgültigen Genehmigung durch die TSXV, basieren auf den Schätzungen von Abcourt und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge von Abcourt wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen geschäftlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sowie weiteren Faktoren, die zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten führen können, einschließlich der relevanten Annahmen und Risikofaktoren, die in den öffentlichen Einreichungen von Abcourt dargelegt sind und auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Es kann nicht zugesichert werden, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen, da tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten Leserinnen und Leser kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen setzen. Obwohl Abcourt davon ausgeht, dass die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen verwendeten Annahmen und Faktoren angemessen sind, sollte diesen Aussagen dennoch kein übermäßiges Vertrauen entgegengebracht werden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Abcourt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren – weder aufgrund neuer Informationen, noch aufgrund zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

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