Gebäudemodernisierungsgesetz: Eigenheimerverband Bayern begrüßt mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizen
Donnerstag, Mai 21, 2026
Ganz ohne klimapolitische Anforderungen kommt das neue Gesetz jedoch nicht aus. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine stufenweise ansteigende Beimischung klimafreundlicher Energieträger. Vorgesehen sind mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Auch für bestehende Heizsysteme ist eine sogenannte Grünöl- oder Grüngasquote vorgesehen, die schrittweise weiterentwickelt werden soll.
Aus Sicht des Eigenheimerverbandes Bayern ist positiv zu bewerten, dass das Gesetz den Eigentümerinnen und Eigentümern wieder mehr Entscheidungsfreiheit eröffnet. Gerade für private Hausbesitzer ist es wichtig, dass Sanierungs- und Heizungsentscheidungen an den baulichen Zustand, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können. Technologieoffenheit schafft hier mehr Planungssicherheit und kann dazu beitragen, die Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen zu stärken.
Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern, erklärt dazu: „Das überarbeitete Gesetz ist offener und lässt unseren Mitgliedern die Wahlfreiheit, wie sie weiter heizen wollen. Damit ist der Druck zur Heizungsanlagen-Umstellung vorerst weitestgehend rausgenommen.“
Zugleich bleibt entscheidend, dass Eigentümer weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen erhalten. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bundesförderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 abzusichern. Das ist für viele Haushalte ein wesentlicher Punkt, denn der Austausch einer Heizung oder eine energetische Modernisierung ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden.
Auch auf europäischer Ebene bleibt der Handlungsdruck bestehen. Mit dem Gesetz sollen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutschland muss diese Vorgaben bis Ende Mai 2026 umsetzen. Für Eigentümer bedeutet das: Trotz größerer Freiheit bei der Wahl des Heizsystems wird die energetische Modernisierung von Gebäuden auch in Zukunft ein zentrales Thema bleiben.
Der Eigenheimerverband Bayern sieht deshalb weiteren Beratungsbedarf. Eigentümer benötigen verständliche Informationen zu gesetzlichen Anforderungen, zu technologischen Optionen und zu verfügbaren Förderprogrammen. Nur wenn Regeln nachvollziehbar, Förderung verlässlich und technische Lösungen praxistauglich sind, kann die Wärmewende im Gebäudebereich dauerhaft gelingen.
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