Klagen wegen Schadstoffen im VW Grand California eingereicht
Mit den Klagen macht Dr. Stoll & Sauer deliktische Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen geltend. Der Kläger verlangt die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer vom Gericht zu bestimmenden Nutzungsentschädigung – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Außerdem soll festgestellt werden, dass Volkswagen sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss, die daraus entstehen, dass in dem Fahrzeug ein GFK-Hochdach verbaut wurde, das gesundheitsschädigende Stoffe in überhöhter Konzentration emittiert.
Die Klageschrift stützt sich im Kern auf zwei rechtliche Säulen:
- Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
- Schadensersatz wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz.
- Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs wegen eines aus Sicht der Kanzlei ungewollten Kaufvertrags.
- Feststellung der Ersatzpflicht für mögliche künftige materielle und immaterielle Schäden.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer liegt der Schaden bereits im Abschluss eines Kaufvertrags, den der Verbraucher bei Kenntnis der Schadstoffproblematik nicht oder jedenfalls nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätte.
VW Grand California und VW Crafter mit GFK-Hochdach betroffen
Der VW Grand California ist ein Wohnmobil auf Basis des VW Crafter. Im Zentrum des Falls stehen Modelle mit Hochdach aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Nach Medienberichten betrifft die Problematik insbesondere Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum von April 2019 bis Mai beziehungsweise Juni 2022.
Nach den Medienberichten des ZDF sollen im Innenraum des VW Grand California erhöhte Schadstoffwerte festgestellt worden sein. In der ZDF-Berichterstattung ist unter anderem von Kopfschmerzen, Übelkeit und brennenden Augen bei betroffenen Kunden die Rede. Zudem berichtete ZDFheute, Volkswagen habe den Camper als „mobiles Zuhause“ mit „Wohlfühlkomfort“ beworben.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist genau dieser Punkt entscheidend: Ein Camper ist kein gewöhnliches Fahrzeug. Er wird nicht nur gefahren, sondern als Aufenthaltsraum, Urlaubsfahrzeug und Schlafplatz genutzt. Gerade deshalb müssen an die Innenraumluftqualität hohe Anforderungen gestellt werden.
Benzol, Styrol, Formaldehyd und Xylole im Fokus der Klagen
Die Klageschrift nennt insbesondere vier Stoffe beziehungsweise Stoffgruppen: Benzol, Styrol, Formaldehyd und Xylole. Dabei handelt es sich um flüchtige organische Verbindungen, sogenannte VOC. Sie können aus Materialien ausgasen und in die Innenraumluft gelangen.
Nach der Klageschrift wurden bei internen beziehungsweise dokumentierten Messungen erhebliche Überschreitungen von Innenraumrichtwerten festgestellt. Besonders brisant sind aus Sicht der Kanzlei folgende Werte:
- Benzol: gemessen wurden bis zu 159,1 µg/m³. Der vom Umweltbundesamt herangezogene Leitwert liegt bei 4,5 µg/m³.
- Styrol: gemessen wurden bis zu 4.535,6 µg/m³. Der UBA-Gefahrenrichtwert liegt bei 300 µg/m³.
- Formaldehyd: gemessen wurden bis zu 224,7 µg/m³. Der UBA-Richtwert für Innenräume liegt bei 100 µg/m³.
- Xylole: gemessen wurden bis zu 1.152,1 µg/m³. Der UBA-Gefahrenrichtwert liegt bei 800 µg/m³.
Damit geht es aus Sicht der Kanzlei nicht um bloße Geruchsbelästigung. Im Raum steht der Vorwurf, dass ein Wohnmobil bei bestimmungsgemäßer Nutzung als Wohn- und Schlafraum gesundheitlich bedenkliche Schadstoffe freisetzen kann.
Mandanten berichten von Geruch, Kopfschmerzen und Übelkeit
Die Messwerte decken sich nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer mit zahlreichen Berichten betroffener Fahrzeughalter. Viele Betroffene schildern einen intensiven chemischen Geruch im Innenraum, der längere Aufenthalte oder Übernachtungen erheblich erschwert.
Mandanten berichteten der Kanzlei unter anderem:
- „Von Anfang an ein intensiver Geruch im Fahrzeug, der bis heute anhält.“
- „Es verging keine Reise, während der ich keine Kopfschmerzen hatte.“
- „Längere Aufenthalte im Fahrzeug führen zu allgemeinem Unwohlsein und zum Teil auch Übelkeit.“
- „Eine Übernachtung im Fahrzeug ist nur mit geöffneten Fenstern möglich.“
- „Starker chemischer Geruch. Kopfschmerzen, Krankheitsgefühl, Halsschmerzen, verstopfte Nase und Magendrücken bei allen Mitfahrenden.“
Diese Stimmen zeigen aus Sicht der Kanzlei, dass die Problematik nicht bei abstrakten Laborwerten stehen bleibt. Wer einen VW Grand California als Familienfahrzeug, Urlaubsfahrzeug und Schlafraum kauft, muss ihn ohne gesundheitliche Beschwerden nutzen können.
KBA-Einschätzung ist keine Entwarnung für Verbraucher
Das Kraftfahrt-Bundesamt sieht nach einem Bericht von Promobil vom 10. Februar 2026 derzeit keine Hinweise darauf, dass durch Ausdünstungen im VW Grand California eine Gefahr für den Straßenverkehr entsteht. Promobil weist zugleich darauf hin, dass das KBA dabei nur die Frage beurteilt, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird. Nicht zur Zuständigkeit des KBA gehört danach die Frage, ob die Ausdünstungen gesundheitsschädlich sind oder gegen Produktsicherheitsanforderungen verstoßen.
Genau hier setzt die Klage von Dr. Stoll & Sauer an. Aus Sicht der Kanzlei ist die fehlende verkehrsrechtliche Beanstandung keine Entwarnung für betroffene Camper-Besitzer. Es geht nicht nur darum, ob ein Fahrer während der Fahrt beeinträchtigt wird. Es geht darum, ob ein Camper bei normaler Nutzung als Wohn- und Schlafraum gesundheitsschädliche Stoffe freisetzt und ob Volkswagen dafür zivilrechtlich einstehen muss.
Dr. Stoll & Sauer: „Ein Camper muss auch als Schlafraum sicher sein“
„Der VW Grand California wurde als mobiles Zuhause verkauft. Dann muss er auch wie ein sicherer Aufenthalts- und Schlafraum nutzbar sein“, sagt Rechtsanwalt Ralph Sauer, Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. „Wir halten es für rechtlich hochproblematisch, wenn Verbraucher einen teuren Camper kaufen und später erfahren, dass aus dem GFK-Hochdach gesundheitsschädliche Stoffe ausgedünstet sein sollen. Lüftungshinweise ersetzen keinen Produktsicherheitsstandard.“
Für die rechtliche Bewertung kommt es aus Sicht der Kanzlei nicht allein darauf an, ob bereits ein dauerhafter Gesundheitsschaden nachgewiesen ist. Entscheidend ist auch, ob ein Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern gefährden kann. Bei einem Wohnmobil gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung nicht nur das Fahren, sondern gerade auch der Aufenthalt und das Schlafen im Innenraum.
Betroffene VW-Camper-Besitzer sollten Ansprüche prüfen lassen
Betroffene Käufer eines VW Grand California oder VW Crafter mit GFK-Hochdach sollten den Fall rechtlich prüfen lassen. Besonders relevant ist dies, wenn das Fahrzeug aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 stammt, auffällige Gerüche auftreten oder gesundheitliche Beschwerden nach Aufenthalten im Camper bemerkt wurden.
Dr. Stoll & Sauer prüft insbesondere Ansprüche auf Rückabwicklung, Schadensersatz, Minderung und Ersatz künftiger Schäden. Die Kanzlei bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im VW-Camper-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher in zahlreichen Massenschadensfällen und ist unter anderem im Abgasskandal, bei Datenschutzverstößen, Problemen rund um erneuerbare Energien, E-Mobilität und Produkthaftung tätig.
Dr. Stoll & Sauer führte die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG im Dieselskandal gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und setzte für Verbraucher einen Vergleich über rund 830 Millionen Euro durch. Die Kanzlei wird regelmäßig von Fachmedien wie JUVE wahrgenommen und zählt im Verbraucherrecht zu den prägenden Kanzleien in Deutschland. Auch im VW-Camper-Komplex bündelt Dr. Stoll & Sauer die Interessen betroffener Käufer und prüft Ansprüche auf Schadensersatz, Rückabwicklung und Ersatz künftiger Schäden.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
E-Mail: Christoph.Rigling@dr-stoll-kollegen.de
![]()
