Sicherheit beginnt bei der richtigen Ausstattung
In Deutschland waren 2025 rund 90,6 Millionen Fahrräder unterwegs, Tendenz steigend. Besonders E-Bikes gewinnen weiter an Bedeutung. Damit wächst auch die Verantwortung für sicheres Verhalten und eine zuverlässige technische Ausstattung.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein verkehrssicheres Fahrrad bestimmte Anforderungen erfüllen muss, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem zwei funktionierende Bremsen, ein weißer Frontscheinwerfer ohne Blend- oder Blinkwirkung und ein weißer Rückstrahler sowie eine rote Rückleuchte und ein roter Rückstrahler. Radler, die ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind, müssen bei einem Unfall mit einem Pkw damit rechnen, dass sie haftbar gemacht werden (Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 4 U 65/11). Ergänzt wird die Ausstattung durch Reflektoren an Pedalen und Reifen sowie eine gut hörbare Klingel. Gerade nach längeren Standzeiten, etwa im Winter, empfiehlt sich eine gründliche Inspektion.
Die eigene Sichtbarkeit spielt neben der Technik eine wichtige Rolle, betonen die ARAG Experten. Helle Kleidung und zusätzliche Reflektoren erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr. Auch das Tragen eines Fahrradhelms ist sinnvoll. Zwar besteht in Deutschland keine Helmpflicht, dennoch wird das Tragen ausdrücklich empfohlen. Nicht zuletzt, weil auch die Statistik zeigt, dass die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fahrradfahrer sichtbar zurückgegangen ist, seit mehr Helme getragen werden.
Regeln im Straßenverkehr
Für Radfahrer gelten grundsätzlich dieselben Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer – auch bei der Vorfahrt. So kann ein Fahrradfahrer allein haftbar gemacht werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt (Landgericht Lübeck, Az.: 6 O 8/22).
Auch andere Verstöße können spürbare Konsequenzen haben. Wer beispielsweise eine rote Ampel missachtet, muss laut ARAG Experten mit einem Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro rechnen und riskiert zudem einen Punkt in Flensburg. Auch beim Hören von Musik über Kopfhörer gilt: Umgebungsgeräusche müssen weiterhin wahrnehmbar bleiben (Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 12/87). Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist, wie im Auto, nicht erlaubt.
Ebenfalls wichtig sind die Alkoholgrenzen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass beim Radeln ab 1,6 Promille eine Straftat vorliegt, unabhängig davon, ob ein Unfall passiert. Es droht sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 1 ORs 33/23). Allerdings kann bereits ab 0,3 Promille ein Strafverfahren drohen, wenn Fahrunsicherheit erkennbar ist oder ein Unfall geschieht. Das Schieben eines Fahrrads ist hingegen auch unter Alkoholeinfluss erlaubt (Landgericht Freiburg, Az.: 10 Ns 530 Js 30832/20). Für das Radeln unter Cannabiseinfluss gibt es zurzeit keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert. Es gilt grundsätzlich, dass die sichere Teilnahme am Straßenverkehr jederzeit gewährleistet sein muss.
Fahrrad vor Diebstahl schützen
Fahrraddiebstahl bleibt ein weit verbreitetes Problem. Im Jahr 2024 wurden rund 246.000 Fälle registriert. Die tatsächliche Zahl dürfte nach Einschätzung der ARAG Experten höher liegen. Umso wichtiger ist es, das eigene Fahrrad wirksam zu sichern.
Ein stabiles Schloss ist dabei die wichtigste Grundlage, wobei Bügelschlösser als besonders zuverlässig gelten. Zusätzlich kann eine Codierung sinnvoll sein. Eine eingravierte Eigentümer-Identifikations-Nummer erleichtert im Ernstfall die Zuordnung und kann potenzielle Täter abschrecken. Viele Polizeidienststellen bieten regelmäßig Codieraktionen an. Zudem empfehlen die ARAG Experten, das Fahrrad immer an festen Gegenständen anzuschließen und gut sichtbare, möglichst belebte Abstellorte zu wählen.
Wann eine Versicherung sinnvoll ist
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lässt sich ein Diebstahl nicht immer verhindern. In solchen Fällen kann eine Versicherung helfen, den finanziellen Schaden zu begrenzen. Fahrräder sind in der Hausratversicherung oft nur unzureichend abgesichert. Häufig ist der Schutz begrenzt. Angesichts durchschnittlicher Preise von rund 2.650 Euro für ein E-Bike oder noch höherer Kosten für Lastenräder reicht das oft nicht aus. Für hochwertige Fahrräder kann daher eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein. Damit die Versicherung im Schadensfall leistet, raten die ARAG Experten unbedingt dazu, den Kaufbeleg aufzubewahren, eine Registrierung oder einen Fahrradpass nachweisen zu können und den Diebstahl umgehend bei der Polizei zu melden.
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