Ein Mann meldete seinen Reisepass zunächst als verloren, fand ihn jedoch noch am selben Tag wieder und informierte die zuständige Gemeinde. Diese versäumte es jedoch, die Fahndungsausschreibung zu löschen, sodass der Pass weiterhin in polizeilichen Fahndungssystemen registriert blieb. Als der Mann einige Monate später eine Reise nach Neuseeland antreten wollte, wurde ihm aufgrund des noch bestehenden Fahndungseintrags zunächst die Transit-Einreise in die USA und schließlich auch in Australien verweigert, wodurch die gesamte Reise scheiterte. Der Bundesgerichtshof entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass die Gemeinde ihre Amtspflichten verletzt hat und dem Mann daher den gesamten entstandenen Schaden ersetzen muss, einschließlich des bereits zuvor gezahlten Reisepreises (Az.: III ZR 179/25).
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