Gesetzeslücke schließen: Forderung an das Bundesministerium für Gesundheit

Olpe – Der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV e.V.) fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die bestehende Versorgungslücke für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schweren Erkrankungen und hohem Überwachungs- sowie Interventionsbedarf zeitnah gesetzlich zu schließen.

Anlass ist die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA), das Beratungsverfahren zur Schaffung einer Regelung für komplexe Versorgungssituationen in der Häuslichen Krankenpflege ruhend zu stellen. Der G‑BA begründet diesen Schritt mit ungeklärten leistungsrechtlichen Abgrenzungsfragen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, Eingliederungshilfe sowie weiteren Sozialleistungssystemen. Eine Klärung sei Aufgabe des Gesetzgebers oder der Rechtsprechung.

„Die Entscheidung des G‑BA löst das bestehende Problem nicht. Sie macht vielmehr deutlich, dass nun der Gesetzgeber gefordert ist, für klare und verlässliche Regelungen zu sorgen“, erklärt Marcel Globisch, Vorstand des DKHV e.V.

Im Zuge der Einführung der außerklinischen Intensivpflege ist für bestimmte Patientengruppen eine Versorgungslücke entstanden. Betroffen sind insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zumeist wegen komplexen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen zwar einen hohen Bedarf an Krankenbeobachtung und kurzfristiger Intervention haben, die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege jedoch nicht vollständig erfüllen. Für viele Familien bedeutet dies erhebliche Unsicherheit bei der Organisation einer bedarfsgerechten Versorgung.

„Viele Familien übernehmen heute Aufgaben, die eigentlich durch eine verlässliche Versorgungsstruktur abgesichert sein müssten. Sie dürfen nicht zwischen unterschiedlichen Zuständigkeiten und Leistungssystemen aufgerieben werden“, so Globisch weiter.

Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. fordert deshalb:

  • eine zeitnahe gesetzliche Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber,
  • eine eindeutige Regelung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB IX,
  • eine rechtssichere Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hohem Beobachtungs- und Interventionsbedarf sowie
  • die Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten zulasten betroffener Familien.

„Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen brauchen Versorgungssicherheit. Familien brauchen Verlässlichkeit. Beides darf nicht von ungeklärten Zuständigkeitsfragen abhängen“, betont Globisch.

Über den Deutscher Kinderhospizverein e.V.

Spendenkonten:

Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden
IBAN: DE54 4625 0049 0018 0003 72
SWIFT-BIC: WELADED1OPE

Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen
IBAN: DE68 4626 1822 0224 7007 00
SWIFT-BIC: GENODEM1WDD

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kinderhospizverein e.V.
In der Trift 13
57462 Olpe
Telefon: +49 (2761) 94129-0
Telefax: +49 (2761) 94129-60
http://www.deutscher-kinderhospizverein.de

Ansprechpartner:
Marcel Globisch
Vorstand
Telefon: 0 27 61 / 91 12 9-36
E-Mail: marcel.globisch@deutscher-kinderhospizverein.de
Miriam Hubmayer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Telefon: 0 27 61 / 94 12 9-31
E-Mail: miriam.hubmayer@deutscher-kinderhospizverein.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel