Zwischen Gesetzesreform und neuer Förderung: Orientierung für den Heizungstausch in Dortmund
In Dortmund werden knapp 114.000 Gebäude beheizt – 70 Prozent davon mit Gasheizungen, nur 3,7 Prozent mit Wärmepumpen. Fast 90 Prozent des Endenergiebedarfs im Wärmesektor deckt die Stadt aus fossilen Quellen, allein auf Erdgas entfallen 78 Prozent. Das zeigt der Zwischenbericht der Kommunalen Wärmeplanung vom Januar 2026. Hinzu kommt ein überdurchschnittlich alter Gebäudebestand: 75 Prozent der Dortmunder Gebäude entstanden vor 1979, also bevor die Standards der ersten Wärmeschutzverordnung flächendeckend griffen. Bundesweit liegt dieser Anteil bei 60 Prozent. Entsprechend viele Eigentümer werden in den kommenden Jahren über einen Heizungstausch entscheiden müssen. Der Zeitpunkt dafür ist anspruchsvoll: Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen haben sich im Juli grundlegend verändert.
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Am 10. Juli haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als Heizungsgesetz bekannt wurde. Die zentrale Änderung: Die Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. An ihre Stelle tritt eine sogenannte Biotreppe. Sie betrifft Eigentümer, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbauen: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent der erzeugten Wärme aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff stammen, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 dann 30 und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Bestehende Heizungen sind von der Biotreppe nicht erfasst. Sie dürften die Umstellung dennoch zu spüren bekommen. Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, bis Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine entsprechende Verpflichtung der Brennstofflieferanten regeln soll.
Neue Förderbedingungen seit dem 21. Juli
Parallel zur Gesetzesreform hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen. Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten sinken jedoch von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und reduzieren sich ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Deutlich stärker als bisher zählt künftig das Einkommen. Der Einkommensbonus wird dreistufig gestaffelt: 40 Prozent zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Neu ist zudem ein Familienzuschlag, der das anrechenbare Einkommen für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind um einmalig 10.000 Euro senkt. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent. In der Summe sind künftig bis zu 80 Prozent Förderung möglich, jeweils innerhalb der geltenden Förderobergrenzen.
Die Reform ist damit keine pauschale Kürzung. Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien können unter den neuen Bedingungen besser abschneiden als zuvor. Für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenzen fällt die maximale Förderung dagegen geringer aus. Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen aber nicht betroffen.
Dortmund: Der Wärmeplan lässt auf sich warten
Zur bundesweiten Gemengelage kommt in Dortmund eine lokale Besonderheit. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Großstädte, ihre Kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen. In Dortmund ist der Wärmeplan bisher nicht beschlossen. Die Stadt hat Anfang März Zwischenergebnisse veröffentlicht und den Abschluss für den Sommer angekündigt. Grundlage ist der bereits abgeschlossene Energienutzungsplan, der die städtische Wärmeinfrastruktur gebäudescharf erfasst hat. Der Zwischenbericht beziffert zugleich das Potenzial der Gebäudesanierung: Würden alle Gebäude vollständig saniert, ließe sich der Wärmebedarf der Stadt um 39 Prozent senken.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz verliert der Wärmeplan seine frühere rechtliche Anschlussfunktion: Bisher konnte auf seiner Grundlage eine Gebietsausweisung die 65-Prozent-Pflicht vorzeitig auslösen – diese Verknüpfung entfällt. Als Orientierung bleibt er dennoch zentral. Denn die praktische Frage, ob das eigene Viertel perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen angewiesen sein wird, beantwortet nur die kommunale Planung. Solange der Dortmunder Wärmeplan aussteht, fehlt Eigentümern genau diese Entscheidungsgrundlage.
Rechnen statt raten
Wie also entscheiden, wenn Gesetz, Förderung und kommunale Planung gleichzeitig in Bewegung sind? Eine unabhängige Energieberatung in Dortmund ordnet die neuen Regeln für das konkrete Gebäude ein und rechnet durch, welches Heizsystem sich unter den geänderten Förderbedingungen tatsächlich trägt.
„Die neue Förderung macht den Heizungstausch zu einer individuellen Rechenaufgabe. Ob ein Haushalt 30 oder 80 Prozent Zuschuss erhält, hängt jetzt maßgeblich vom Einkommen ab. Gleichzeitig entfällt zwar die 65-Prozent-Pflicht, aber die Betriebskosten fossiler Heizungen werden durch CO2-Preis und Vorgaben zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe voraussichtlich steigen. Deshalb sollte nicht nur die Förderung betrachtet werden, sondern die Wirtschaftlichkeit der Heizung über ihre gesamte Nutzungsdauer", sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung.
Wer eine Förderung beantragen möchte, profitiert zudem von fachlicher Unterstützung bei der Beantragung der KfW-Förderung. So lässt sich sicherstellen, dass Nachweise, technische Anforderungen und Fristen den aktuellen Vorgaben entsprechen. Energieberater der Heid Energieberatung Dortmund beziehen darüber hinaus die bereits veröffentlichten Zwischenergebnisse der Dortmunder Wärmeplanung ein – damit die Entscheidung für die nächste Heizung auch dann noch trägt, wenn der Wärmeplan beschlossen ist.
Über Heid Energieberatung in Dortmund
Die Heid Energieberatung zählt zu den führenden Fachunternehmen für Energieeffizienz in Deutschland. Mit über 220 zertifizierten Energieeffizienz-Experten auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt das Unternehmen jährlich zahlreiche Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der energetischen Optimierung. Das Leistungsspektrum reicht von Energieaudits und Sanierungsfahrplänen über Fördermittelberatung bis hin zur energetischen Baubegleitung. Die Berater sind für Förderprogramme von BAFA und KfW zugelassen und kombinieren energetisches Fachwissen mit umfassender Gebäudekompetenz. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Dortmund profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Energieberatung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-energieberatung.de/Dortmund/
Heid Energieberatung Dortmund
Florianstraße15-21
44139 Dortmund
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