Keine Rückgabe von Diesel-Fahrzeug wegen zu häufiger Warnsignale

Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Danach stellen häufige Aufforderungen zur Regeneration des Dieselpartikelfilters bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb keinen Sachmangel dar. Eine Leasingnehmerin wollte ihren Diesel-Jeep zurückgeben, weil sie bereits nach etwa 160 Kilometern zu sogenannten Regenerationsfahrten aufgefordert wurde. Dabei müssen Diesel-Fahrzeuge etwa 15 bis 30 Minuten mit mehr als 60 Stundenkilometern und bei rund 2.000 Umdrehungen gefahren werden, damit der Ruß im Dieselpartikelfilter zu Asche verbrannt wird. Bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bleibt der Motor in der Regel zu kalt für diesen notwendigen Verbrennungsprozess. Nach einem Sachverständigengutachten stellte das Gericht fest, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist und dem Stand vergleichbarer Fahrzeuge entspricht. Da die Klägerin das Fahrzeug überwiegend auf kurzen Strecken nutzte und eine solche Nutzung beim Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden war, musste sie die damit verbundenen häufigeren Regenerationsfahrten hinnehmen. Diese seien zwar lästig, aber technisch bedingt und daher kein Mangel des Fahrzeugs (Az.: 5 U 82/23).

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