E-Auto Ford Kuga: Rückruf 25SC4 wegen Brandgefahr startet
Beim E-Modell Ford Kuga startet die Umsetzung des Rückrufs 25SC4. Werkstätten verschicken inzwischen konkrete Terminvorschläge. Ein Dr. Stoll & Sauer vorliegendes Schreiben verweist auf eine seit dem 11. August 2026 bestehende Serviceanweisung von Ford. Welche technische Maßnahme durchgeführt wird und welche Folgen sie haben kann, bleibt darin offen. Das sorgt bei Mandanten von Dr. Stoll & Sauer und Ford-Kunden für zunehmende Irritation und Enttäuschung. Nach der der Kanzlei vorliegenden Herstellerinformation besteht die Abhilfe aus einem Software-Update des Batteriekontrollmoduls, das die nutzbare Energiekapazität der Hochvoltbatterie begrenzen und zu einem Reichweitenverlust von bis zu etwa zwölf Prozent führen kann. Ob die Brandgefahr durch das Update gebannt ist, bleibt ungeklärt. Dr. Stoll & Sauer sieht deshalb weiterhin offene zivilrechtliche Fragen. Betroffene Ford-Kuga-Halter können ihre Ansprüche kostenlos im Ford-Online-Check prüfen lassen.
Was Ford beim Rückruf 25SC4 tatsächlich macht
Nach der Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Herstellerinformation ist kein Austausch der Hochvoltbatterie oder einzelner Batteriezellen vorgesehen. Stattdessen erhält das Batteriekontrollmodul BECM ein Software-Update.
Die wesentlichen Punkte:
Ursache behoben oder Risiko nur begrenzt?
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer liegt genau hier der entscheidende Punkt. Die möglicherweise betroffenen Batteriezellen bleiben im Fahrzeug. Das Software-Update setzt nach seiner Beschreibung bei der Erkennung von Unregelmäßigkeiten und bei der Steuerung der Batterie an.
Damit stellen sich weiterhin zentrale Fragen:
Gerade der mögliche Reichweitenverlust ist für Verbraucher relevant. Die elektrische Reichweite gehört zu den wesentlichen Eigenschaften eines Plug-in-Hybridfahrzeugs. Wird sie als Folge der Rückrufmaßnahme dauerhaft reduziert, kann dies aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer auch zivilrechtlich von Bedeutung sein.
Rückruf-Hickhack beim Ford Kuga
Der aktuelle Werkstattstart ist nur das jüngste Kapitel einer langen Folge von Problemen rund um den Ford Kuga Plug-in-Hybrid.
Dr. Stoll & Sauer hält es deshalb für nachvollziehbar, dass die Geduld vieler Betroffener zunehmend erschöpft ist. Wer über Monate Nutzungseinschränkungen hinnehmen musste, erwartet von einer endgültigen Abhilfemaßnahme eine transparente und dauerhafte technische Lösung.
Ford-Kunden sollten den Rückruf trotzdem durchführen lassen
Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen ausdrücklich, die Rückrufmaßnahme durchführen zu lassen. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt die Umsetzung. Wird eine Maßnahme nicht vorgenommen, kann auch die zuständige Zulassungsbehörde eingeschaltet werden.
Für Betroffene gilt daher: Werkstatttermin wahrnehmen – zivilrechtliche Ansprüche trotzdem prüfen lassen.
Die Durchführung eines sicherheitsrechtlichen Rückrufs bedeutet aus Sicht der Kanzlei nicht automatisch, dass ein Fahrzeug anschließend auch zivilrechtlich mangelfrei ist.
Gerichtlicher Erfolg gegen Ford wegen defekter Hochvoltbatterie
Die Batterieproblematik beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Dr. Stoll & Sauer hat vor dem Landgericht Regensburg bereits ein Versäumnisurteil gegen die Ford-Werke GmbH erstritten.
Mit Urteil vom 27. Juli 2026, Az. 84 O 872/26, verurteilte das Gericht Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Ford Kuga. Zudem stellte das Gericht fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einzustehen hat.
Bei einem Versäumnisurteil muss das Gericht weiterhin prüfen, ob der Vortrag der Klägerseite die verlangten Rechtsfolgen trägt. Diese Prüfung hat die Klage von Dr. Stoll & Sauer bestanden. Ford kann gegen das Urteil Einspruch einlegen.
Auch andere Hersteller haben Probleme mit Hochvoltbatterien
Ford steht mit der Problematik nicht allein. Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandrisiken betreffen inzwischen mehrere Hersteller.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeigt sich damit, dass die dauerhafte Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist.
Rückruf erledigt – Mangel nicht automatisch beseitigt
Für die zivilrechtliche Bewertung kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Entscheidend kann unter anderem sein, ob die technische Ursache des Problems beseitigt wurde, ob Einschränkungen verbleiben und ob sich durch die Maßnahme Reichweite, Kapazität oder Nutzungsmöglichkeiten des Fahrzeugs dauerhaft verändern.
Dr. Stoll & Sauer geht deshalb davon aus, dass die Durchführung von 25SC4 bestehende Ansprüche nicht automatisch erledigt. Betroffene sollten Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und Informationen über das durchgeführte Software-Update aufbewahren.
Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Automobilrecht, bei E-Mobilität und Problemen mit Hochvoltbatterien, im Versicherungsrecht sowie Datenschutzrecht.
Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Dr. Stoll & Sauer führt zahlreiche Massen- und Sammelverfahren. Aktuell werden Verfahren gegen Mercedes und Meta geführt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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