Schmerzen im Fuß sind kein Dienstunfall

Das Verwaltungsgericht Aachen hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass die Fußbeschwerden eines Bundeswehrbediensteten nach einem zwölf Kilometer langen Ausbildungsmarsch mit 15 Kilogramm Gepäck nicht als Dienstunfall anzuerkennen sind. Zwar traten die Schmerzen während des Marsches auf, nach Auffassung des Gerichts waren sie jedoch nicht durch die Übung verursacht worden. Maßgeblich seien vielmehr bereits bestehende Vorschädigungen der Füße gewesen, sodass der notwendige ursächliche Zusammenhang zwischen Dienstereignis und Gesundheitsschaden fehlte. Die diagnostizierten Mittelfußschmerzen seien daher lediglich „bei Gelegenheit des Marsches“ aufgetreten. Ein Anspruch auf Dienstunfallfürsorge bestand also nicht (Az.: 1 K 2337/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Aachen .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel