Kuriose Rechtsfälle: Von Pizza, Pferden und Penunzen
Eine Lokal-Runde überführt den Einbrecher
Manche Zeche ist eben höher als gedacht. Weil ein Mann seine über mehrere Wochen angehäuften Schulden in einer Pizzeria nicht bezahlen konnte, kehrte er kurzerhand nachts zurück. Allerdings nicht, um die Rechnung zu begleichen, sondern um einzubrechen. Dabei erbeutete er mehrere tausend Euro. Als er tags darauf nicht nur seine Schulden zahlte, sondern alle Gäste zu einer Lokalrunde mit Pizza einlud, schöpfte der Gastwirt Verdacht und alarmierte die Polizei. Die konnte den generösen Dieb wenig später festnehmen. Nach Auskunft der ARAG Experten war der Mann geständig, hatte sich glaubhaft beim Pizzeria-Wirt entschuldigt und Besserung gelobt. Zudem steckte er in finanziellen Schwierigkeiten und stand zum Zeitpunkt des Einbruchs unter dem Einfluss von Kokain. Daher kam er glimpflich mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung davon (Amtsgericht München, Az.: 822 Ds 257 Js 139878/19).
Teures Dressurpferd oder bockiger Ackergaul?
Für ein gutes Dressurpferd greifen manche tief in die Tasche. Doch was, wenn sich das hochdotierte Pferd als bockiger Ackergaul entpuppt? Macht in dem Fall ein deutlich zu hoher Kaufpreis einen Vertrag automatisch sittenwidrig? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Osnabrück zu befassen. Eine US-amerikanische Betreiberin einer Reitanlage hatte in Deutschland ein Dressurpferd für 710.000 Euro gekauft. Später zeigten sich allerdings Leistungs- und Verhaltensdefizite, sodass sie am Wert des Tieres zweifelte. Daher ließ die Reitanlagenbesitzerin ein Gutachten anfertigen, das ihre Vermutung bestätigte: Das Pferd war tatsächlich weniger als die Hälfte wert gewesen. Sie fühlte sich über den Tisch gezogen und verlangte wegen Wuchers die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ohne Erfolg: Nach Auskunft der ARAG Experten stellte das Gericht klar, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Wert allein nicht genügt. Für Wucher muss unter anderem hinzukommen, dass eine Zwangslage oder Unerfahrenheit bewusst ausgenutzt wurde. Die Käuferin hatte das Pferd jedoch mehrfach probegeritten, weitere Tiere besichtigt und betreibt selbst eine professionelle Reitanlage. Das sprach gegen eine schutzbedürftige Unerfahrenheit. Der Kaufvertrag blieb daher wirksam (Landgericht Osnabrück, Az.: 1 O 305/26; Urteil noch nicht rechtskräftig).
Eine halbe Million Euro beim Heizen verbrannt
Wer Wertsachen vor Einbrechern verstecken möchte, sollte sich sein Versteck gut überlegen. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen glaubte, den perfekten Ort gefunden zu haben: Er versteckte rund 540.000 Euro Bargeld im Heizkessel seiner Werkstatt. Während seines Urlaubs bat er einen Freund, gelegentlich nach dem Rechten zu sehen. Als dieser bemerkte, dass es in den Räumen empfindlich kalt war, schaltete er die Heizung ein. Er ahnte natürlich nicht, dass er damit das Vermögen seines Freundes buchstäblich verheizte. Der verlangte daraufhin Schadensersatz. Doch ohne Erfolg: Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Landgericht Arnsberg, dass niemand damit rechnen muss, Bargeld ausgerechnet im Heizkessel zu finden. Der Freund habe daher keine Sorgfaltspflicht verletzt und müsse den Schaden nicht ersetzen. Die Moral der Geschichte: Das kreativste Versteck ist nicht immer das sicherste (Az.: I-2 O 347/18).
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