Anstieg der Gewalt gegen Hilfskräfte: Appell von ADRA und 67 weiteren Hilfsorganisationen für mehr Schutzmaßnahmen

Darüber informierte Andreas Lerg. Pressesprecher von ADRA Deutschland, in einer Pressemitteilung. Grund für die gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Protecting Those Who Protect“ ist die dramatische Zunahme von Gewalt gegen Hilfskräfte. Sie wurde anlässlich der internationalen Konferenz zum Schutz von Entwicklungs- und Ersthelfern veröffentlicht, die am 15. und 16. Oktober 2026 stattfand und von der Europäischen Kommission und der irischen EU-Ratspräsidentschaft ausgerichtet wurde.

Dramatischer Anstieg der Gewalt gegen Hilfskräfte

Der gemeinsame Appell erfolgt vor dem Hintergrund alarmierender Zahlen: Laut dem Aid Worker Security Report 2026 wurden allein im Jahr 2025 weltweit mindestens 1.187 humanitäre Helferinnen und Helfer Opfer schwerer Sicherheitsvorfälle – 350 von ihnen wurden getötet. Dies entspricht der zweithöchsten jemals verzeichneten Zahl an Opfern. Besonders gefährdet sind lokale und nationale Kräfte vor Ort, die 96 Prozent aller Betroffenen ausmachen. Zwei Jahre nach der UN-Sicherheitsratsresolution 2730 fordert das Bündnis, die damals gegebenen Versprechen endlich in konkrete Taten umzusetzen.

Die Kernforderungen an die EU und ihre Mitgliedstaaten

Da der Schutz von Helferinnen und Helfern die Voraussetzung für lebensrettende Hilfe und die Arbeit vor Ort ist, stellen die 68 Organisationen in ihrer gemeinsamen Erklärung mehrere konkrete Forderungen:

  • Die konsequente Durchsetzung des humanitären Völkerrechts: Verstöße gegen das Völkerrecht sowie Angriffe auf Hilfskräfte müssten öffentlich verurteilt und die Verantwortlichen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Den Schutz der humanitären Prinzipien: Das Handeln von Hilfsorganisationen müsse strikt an den Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit ausgerichtet bleiben und vor politischer Instrumentalisierung geschützt werden.
  • Den Einsatz gegen Falschinformationen: Gezielte Desinformationskampagnen beispielsweise auch in den sozialen Medien, die die Legitimität von Hilfskräften untergraben und sie physischen sowie rechtlichen Gefahren aussetzen, müssten entschlossen bekämpft werden.
  • Die gerechte Finanzierung und umfassende Fürsorgepflicht „Duty of Care“: Sicherheitskosten und psychosoziale Unterstützung müssten angemessen finanziert werden. Diese Fürsorgepflicht müsse gleichermaßen für internationale, nationale sowie lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten.

„Der Preis des Nichtstuns wird in Menschenleben gemessen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen jetzt handeln, um diejenigen zu schützen, die täglich Millionen Menschen schützen“, betont Christian Molke, Vorsitzender des Vorstandes von ADRA Deutschland e.V.

ADRA Deutschland e. V.

Die Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V. mit Sitz in Weiterstadt bei Darmstadt wurde 1987 gegründet, hat 61 Angestellte und steht der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten nahe. Es ist Teil des weltweiten ADRA-Netzwerks, das 1956 gegründet wurde, aus 119 eigenständigen nationalen Büros besteht und weltweit Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe in Katastrophenfällen durchführt. ADRA steht für Adventist Development and Relief Agency. ADRA Deutschland ist unter anderem Gründungsmitglied des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO), der „Aktion Deutschland Hilft“ und „Gemeinsam für Afrika“. Informationen: https://adra.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Adventistischer Pressedienst Deutschland APD
Auf der Marienhöhe 61
64297 Darmstadt
Telefon: +49 4131 9835-533
http://www.apd.info

Ansprechpartner:
Thomas Lobitz
Chefredakteur
Telefon: +49 (4131) 9835-521
E-Mail: lobitz@apd.info
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel