Wer sich beispielsweise in Bayern im öffentlichen Raum nicht an den vorgeschriebenen Mindestabstand hält oder seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss 150 Euro Bußgeld zahlen. In Düsseldorf müssen Picknick-Fans pro Nase sogar 250 Euro zahlen, wenn sie beim Schlemmen auf öffentlichen Flächen erwischt werden. Weitere Bundesländer – wie zum Beispiel Hessen – planen ebenfalls die Verabschiedung von Bußgeldkatalogen. Wo aktuell welche Bußgelder für welche Zuwiderhandlungen verhängt werden, haben die ARAG Experten hier zusammengetragen:
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