Homeoffice und DSGVO

Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus bestimmen zurzeit nicht nur das Privatleben der Deutschen, sondern auch den Arbeitsalltag. Wenn möglich, schicken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, um sie vor einer Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern oder wenigstens zu verzögern. Doch diese zweifellos sinnvolle Maßnahme wirft neue Fragen und Sicherheitslücken auf, denn natürlich muss auch im Homeoffice die DSGVO eingehalten werden.
Deshalb wollen wir Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber geben, was Arbeitgeber beachten müssen, damit ihre Mitarbeiter nicht nur coronasicher, sondern auch datenschutzsicher im Homeoffice arbeiten können. Denn Verantwortlicher für den Datenschutz eines Unternehmens ist immer der Arbeitgeber und daran ändert sich auch nichts, wenn ein Mitarbeiter nicht im Büro, sondern an einem anderen Ort arbeitet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die datenschutzregelnden Maßnahmen zu veranlassen hat und nicht sein Mitarbeiter.
Daten müssen auch im Homeoffice vor Missbrauch geschützt werden
Wird die Arbeit vom Büro in eine vertraute Umgebung verlagert, ist die Gefahr groß, dass sich eine gewisse Sorglosigkeit einschleicht. Deshalb sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter eindrücklich sensibilisieren, auch in einer vermeintlich sicheren Umgebung achtsam mit Unternehmensdaten umzugehen.
Ein paar technische Spielregeln erhöhen den Virenschutz und die Datensicherheit
Soft- und Hardware ist immer anfällig gegen Viren und Angriffe von außen, egal ob im Büro oder im Homeoffice. Verschiedene Sicherheitsmaßnahmen können diese Gefahren jedoch erheblich verringern:
Fazit
Gerade in Ausnahmesituationen braucht der Alltag Regeln und auch der Datenschutz darf nicht außer Acht gelassen werden. Denn gerade jetzt nutzen viele Kriminelle und Betrüger die Gunst der Stunde und profitieren von neu entstandenen Sicherheitslücken.
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