Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind mindestens 17 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es auf www.rentenblicker.de, sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
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