Platform-to-Business (P2B)

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Sonntag, Juni 8, 2025
Seit Mitte Juli diesen Jahres ist die Platform-to-Business-Verordnung nun verpflichtend für alle Anbieter von Handelsplattformen, die ihre Dienste gewerblichen Nutzern zur Verfügung stellen, welche in der EU ansässig sind. Der Sitz des Plattformbetreibers ist dabei nicht entscheidend, also auch Anbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sind daran gebunden.
Die Verordnung ist für alle EU-Staaten gleichermaßen gültig, ohne nationale Umsetzungsakte oder Anpassungen.
Ziel der Verordnung ist es, die Rechte gewerblicher Nutzer von Handelsplattformen – insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen, die ansonsten von den Regeln der Plattformen abhängig sind, zu stärken. Durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung von mehr Informationen soll mehr Transparenz und ein fairerer Wettbewerb ermöglicht werden. Die Länder sind angehalten, die Durchsetzung der folgenden Vorgaben mittels wirksamer, abschreckender Mechanismen (z.B. Bußgeld) zu garantieren:
Übergeordnetes Ziel ist es, die bestehende Machtasymmetrie zwischen großen Portalanbietern und ihren gewerblichen Nutzern aufzulösen. Der Bundesverband Digitaler Wirtschaft e.V. (BVDW) begrüßte die neue Gesetzgebung.
Im Dezember diesen Jahres wird zusätzlich ein neues Gesetzespaket der EU-Kommission erwartet („Digital Services Act“), welches mit der Platform-to-Business-Verordnung Hand in Hand gehen soll.
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