Änderungen gemäß der EU-Verordnung EU 2019/1781

Wichtig ist, dass die alte Verordnung „EG 640/2009“ noch bis zum 30.06.2021 seine Gültigkeit behält. Im nachfolgenden werden die einzelnen Neuerungen, welche ab dem 01.07.2021 gelten, genau erklärt.
Was genau ändert sich ab 2021?
Die folgenden Neuerungen gelten ab 01.07.2021 für alle Induktionsmotoren an einer sinusförmigen Spannung die für Dauerbetrieb ausgelegt sind und die Polzahlen 2, 4, 6 und 8 aufweisen.
Wichtig bei den Neuerungen:
Gilt diese EU-Verordnung bei allen Elektromotoren?
Zu beachten ist, dass die Neuerungen hinsichtlich der Verordnung nicht für folgende Ausführungen von Elektromotoren gelten:
Wird es weitere Neuerungen hinsichtlich der EU-Verordnung geben?
Weitere Neuerungen gelten dann ab dem 01.07.2023:
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Dietz-motoren GmbH
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