EU verbietet weitgehend den Handel mit Elfenbein

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Donnerstag, Mai 15, 2025
Die neue Leitlinie wird den Elfenbeinhandel innerhalb der EU sowie Importe und Re-Exporte von rohem und verarbeitetem Elfenbein weitgehend beschränken. Es gibt lediglich Ausnahmen für Musikinstrumente, die vor 1975 legal erworben wurden, und Antiquitäten, die dann nur noch EU-intern und mit entsprechender behördlicher Genehmigung gehandelt werden dürfen.
„Nach jahrelanger Kampagnenarbeit ist diese Entscheidung ein Meilenstein im Kampf gegen Wildtierkriminalität und für die Rettung der Elefanten“, so Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Die weitgehende Schließung des EU-Elfenbeinmarktes und die Aussetzung von Genehmigungen für Importe und Re-Exporte rohen und verarbeiteten Elfenbeins wird das Einschleusen illegalen Elfenbeins deutlich erschweren und die Anreize für Wilderei verringern.“
Während diese neuen Regelungen zwar kein komplettes Handelsverbot für Elfenbein darstellen, zeigen sie doch, dass die EU endlich konsequenter gegen das Abschlachten Tausender Elefanten jedes Jahr vorgeht. Allerdings sind die meisten der neuen Regelungen juristisch nicht bindend, es liegt in der Verantwortung der einzelnen EU-Staaten, sie umzusetzen, die EU-Kommission wird den Fortschritt überprüfen.
„Der IFAW dankt der Öffentlichkeit, die die EU aufgefordert hat zu handeln. Auch wenn dieser historische Meilenstein ein Grund zum Feiern ist, geht unsere Arbeit weiter, denn die Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird entscheidend sein, damit sich wirklich etwas ändert“, so Staci McLennan, Leiterin des IFAW EU-Büros.
Der IFAW appelliert an die neue Bundesregierung, die Vorgaben der EU-Kommission zügig, angemessen und rechtsverbindlich umzusetzen. Außerdem muss sie sicherstellen, dass die neuen Regelungen konsequent kontrolliert und Verstöße hart bestraft werden.
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