Schützt die Selbstanzeige noch vor Strafe?

Seit 2017 tauschen Finanzbehörden und Banken Informationen automatisiert aus. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) soll den Behörden unbekannte und steuerlich nicht erklärte Konten und Steuerhinterziehung aufdecken. So wollen die Finanzbehörden steuerpflichtigen Privatleuten und Unternehmen auf die Schliche kommen, die im Ausland erzielte Kapitalgewinne nicht versteuern.
„Aktuell wird allerdings nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird“, beruhigt Ecovis-Steuerstrafrechtler Alexander Littich. Zusammen mit seiner Kollegin Janika Sievert hat er beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, was mit den Daten aktuell passiert. Die Antwort: „Rein technisch können die deutschen Behörden derzeit empfangene Finanzkontendaten nicht an die zuständigen Finanzämter weiterleiten, die die Daten prüfen und bearbeiten.“ Folglich bleibt aus Sicht der Ecovis-Steuerstrafrechtsexperten noch Zeit für eine freiwillige steuerliche Nachmeldung. „Diese kann strafbefreiend wirken“, sagt Littich „da die Tat erst dann entdeckt ist, wenn der zuständige Finanzbeamte die Steuerakte des Steuerpflichtigen tatsächlich daraufhin prüft, ob er ausländische Kapitaleinkünfte auch korrekt erklärt hat.“
Das Risiko steigt – deshalb jetzt schnell handeln
Doch seine Entwarnung schränkt er auch gleich wieder ein. Denn vollständige Selbstanzeigen seien oft langwieriger als man denkt. „Unterlagen aus dem Ausland sind keinesfalls in zwei Tagen da“, sagt er. Besonders langwierig werde es, wenn im Rahmen von Scheidungen oder eines Erbfalls Konten auftauchten. „Wir vermuten, dass wir in Deutschland maximal bis September 2019 Zeit haben für Selbstanzeigen. Und das bedeutet, dass man sich jetzt beeilen sollte.“
Wie unsere europäischen Nachbarn mit dem Automatischen Informationsaustausch umgehen
„Wir finden es spannend, wie verschiedene europäische Länder mit demselben steuerlichen und strafrechtlichen Problem umgehen“, sagt Ecovis-Experte Alexander Littich. Für Kunden, ihre Berater sowie für Steuerstrafverteidiger ist es hilfreich zu wissen, mit welcher Argumentation gleichgelagerte Fälle in den unterschiedlichen europäischen Ländern gehandhabt werden. Seine Kollegin Janika Sievert ergänzt: „Ob die Europäische Union zukünftig auf diese unterschiedlichen Ansätze einwirken wird, bleibt abzuwarten.“ Einen ersten Versuch gibt es 2019. Dann wird die EU zum Schutz ihrer finanziellen Interessen von ihren Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an einheitlichen Strafen und Sanktionen bei besonderen Fällen der Steuerhinterziehung fordern.
Kostenlose Broschüre zum Download:
Die Broschüre „Schützt die Selbstanzeige noch vor Strafe“ können Sie hier kostenlos herunterladen: https://www.ecovis.com/wirtschaftsstrafrecht/wp-content/uploads/2016/10/Broschuere_Steuer-Selbstanzeige_2018_Lay06.pdf
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