Ausschreibungsergebnisse für Windenergie an Land – Moratorium greift: Vor allem „reguläre“ Bieter nun mit Zuschlägen

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der jüngsten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land, Gebotstermin war der 01.02.2018, bekanntgegeben. Die von der Branche mit Spannung erwarteten Ergebnisse zeigen, dass das Moratorium der Bürgerenergieprivilegien wirkt: Bisher hatten Bürgerenergiegesellschaften die Ausschreibungen deutlich dominiert und von dem im vergangenen Kalenderjahr bezuschlagten Volumen von 2.820 MW insgesamt 2.691 MW auf sich vereint. Zurückzuführen war dies im Wesentlichen auf die Möglichkeit, auf noch nicht genehmigte Projekte bieten zu können, sowie auf die zwei Jahre längere Realisierungsfrist. Dadurch wurde die als Ausnahmeregelung angedachten Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften letztlich zum Regelfall verkehrt. Der Gesetzgeber reagierte hierauf und setzte die Privilegien für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018, also für die Gebotstermine 01.02. und 01.05.2018, außer Kraft. Zum jüngsten Gebotstermin waren daher ausschließlich Bieter mit bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Projekten zugelassen. Zudem gilt für alle bezuschlagten Projekte eine einheitliche Realisierungsfrist von 30 Monaten.

Der aufgrund des Genehmigungserfordernisses nunmehr engere Teilnehmerkreis führte zu einer rückläufigen Beteiligung. War das Ausschreibungsvolumen bisher immer um mindestens das zweieinhalbfache überzeichnet, so gingen zum ersten Gebotstermin dieses Jahres bei einem Ausschreibungsvolumen von 700 MW „lediglich“ 132 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 989 MW ein.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur mussten von den eingereichten Geboten zwei Gebote ausgeschlossen werden. 83 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 709 MW erhielten einen Zuschlag. Davon gingen der der geänderten Anforderungen noch immer 19 Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften. Das zeigt, dass sich Bürgerenergiegesellschaften offenbar auch unter den angepassten Ausschreibungsbedingungen durchaus behaupten können.

Die den Zuschlägen zugrunde liegenden Gebotswerte reichen von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh, wobei für die Bürgerenergiegesellschaften auch weiterhin der höchste in der Gebotsrunde bezuschlagte Wert (5,28 ct/kWh) maßgeblich ist. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt laut Bundesnetzagentur bei 4,73 ct/kWh und damit 0,91 ct/kWh höher als der Wert der vorangegangenen Novemberausschreibung. Dies dürfte die Annahme stützen, dass sich die Ausschreibungsbedingungen maßgeblich auf die Gebotskalkulation auswirken: Gebote ohne Genehmigung und mit einem Realisierungszeitraum von 4,5 Jahren konnten mit anderen Technologie- und Preisentwicklungen kalkulieren, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von lediglich 2,5 Jahren der Fall ist.

Die Bundesnetzagentur kündigte an, weitere Details zu den aktuellen Ausschreibungsergebnissen zeitnah in einem Hintergrundpapier zu veröffentlichen.

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