Kontinuierliche Senkung der Zuschlagswerte bei Solaranlagen zu verzeichnen

Zum vorbezeichneten Gebotstermin war ein Volumen von 200 MW für Solarenergie ausgeschrieben worden. Eingereicht wurden 79 Gebote mit einem Umfang von insgesamt 546 MW, damit war die ausgeschriebene Menge erneut deutlich überzeichnet. Allerdings mussten auch 16 Gebote wegen Formmängeln oder Fristversäumnissen ausgeschlossen werden. Die gesetzlichen Maßgaben sind diesbezüglich sehr restriktiv und lassen der Behörde keinen Ermessensspielraum. Bietern ist vor diesem Hintergrund dringend dazu zu raten, an dieser Stelle besondere Sorgfalt walten und die von Ihnen ausgefüllten bzw. auszufüllenden Unterlagen gegebenenfalls juristisch überprüfen zu lassen. Gern können wir Sie hierbei unterstützen.

Von den 63 zum Zuschlagsverfahren zugelassenen Geboten erhielten 24 Gebote einen Zuschlag. Elf dieser Gebote beziehen sich auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten, zehn davon mit Standort in Bayern und eines mit Standort in Baden-Württemberg. Diese Länder sind bisher die einzigen Bundesländer, die derartige Flächen in begrenztem Umfang für Solaranlagen freigegeben haben.

Die Zuschlagswerte werden nach dem Gebotspreisverfahren ermittelt, d.h. der Zuschlagswert entspricht dem individuell gebotenen Wert. Die in dieser Ausschreibungsrunde bezuschlagten Gebote lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 4,59 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert stellte sich bei 4,33 ct/kWh ein. Gegenüber der Vorrunde (Gebotstermin 01.10.2017) ist damit eine Senkung der Zuschlagspreise um etwa 10 % zu verzeichnen.

Der Erfolg der Ausschreibung ist jedoch letztlich erst anhand der Realisierungsrate zu beurteilen. Für die im Kalenderjahr 2015 durchgeführten Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen zeigt sich bisher eine hohe Realisierungsrate ca. 90 %. Zu hoffen ist, dass sich dieser Trend verstetigt.

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