Änderungen bei den Rechnungsprüfern für das Wirtschaftsjahr 2019

Die Aktionäre werden an die am 29. März 2018 den Aktionären übermittelte Ankündigung der Jahreshauptversammlung (AGM) verwiesen (verfügbar auf https://www.sibanyestillwater.com/investors/financial-reporting/annual-reports/2017), die einen ordentlichen Beschluss zur geplanten Wiederbestellung von KPMG Inc. (KPMG) als Rechnungsprüfer des Konzerns bis zur AGM 2019 enthält. In den Erläuterungen zur Ankündigung der AGM sind die Einzelheiten des vom Prüfungsausschuss durchgeführten „Auditor Suitability Review“ (Prüfung der Eignung des Rechnungsprüfers) beschrieben mit der anschließenden Empfehlung, die KPMG (sowie den designierten Einzelprüfer/Partner der KPMG) als Rechnungsprüfer wiederzubestellen. Diese Empfehlung wird auch vom Board unterstützt.

Nach den laufenden bzw. jüngsten Entwicklungen der VSK Bank möchte das Board von Sibanye-Stillwater die Aktionäre darüber in Kenntnis setzen, dass im Anschluss an die AGM am 30. Mai 2018 ein Auswahlverfahren eingeleitet wird, um eine neue unabhängige Firma mit der externen Revision für das Wirtschaftsjahr per 31. Dezember 2019 zu beauftragen. Die Aktionäre werden über die Fortschritte in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten.

Diese Pressemitteilung enthält „vorausschauende Aussagen“ gemäß der „Safe Harbor“- Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. „anvisieren“, „werden“, „vorhersagen“, „erwarten“, „planen“, „Potenzial“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „erwarten“, „können“ und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

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