Die „Interessengemeinschaft Fonds e.V.“ (IGFeV.de) empfiehlt nur noch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser legt keinen Schwerpunkt auf teure Prozesse sondern auf eine angemessene Lösung im Sinne der Anleger. Notfalls ist ein außergerichtlicher Vergleich die „bessere“ Lösung. Vorher wird jedoch die Forderung geprüft und zurückgewiesen. Wichtig ist, dass der unerfahrene Anleger keine Aussagen (z.B. Stundungswünsche) gegenüber dem Insolvenzverwalter macht, die dieser evtl. als Schuldanerkenntnis werten kann.
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