Haftung für Schäden durch Parkservice eines Hotels

Ein Hotel und ein Hotel-Mitarbeiter wurden wegen der Beschädigung eines Pkw (zwei platte Reifen) im Rahmen des Hotel-Parkservice zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro verurteilt. Auf eine entsprechende Entscheidung des OLG Köln, welches es nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als erwiesen ansah, dass die Löcher in den Reifen durch einen Fahrfehler des Mitarbeiters verursacht worden waren, weisen die ARAG Experten hin (Az.: 22 U 134/17).
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