Windenergieanlage muss bei Kranichzug nicht abgeschaltet werden

Der Betrieb einer Windenergieanlage erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, sodass sie keiner Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs bedarf. Dies hat laut ARAG das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden (Az.:1 A 11643/17).
 
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