Kempen wies aber auch darauf hin, dass allein durch die Gesetzesänderung noch kein befristeter Vertrag verlängert werde. Vielmehr bedürfe es einer konkreten Umsetzung im Einzelfall, insbesondere in den Ländern. Sie seien nun in der Verantwortung diese "Ermöglichungsnovelle" auch zugunsten der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwenden. Im Übrigen sei es auch Sache der Länder, diese Verbesserung auf befristete Beamtenverhältnisse mit Qualifikationsaufgaben wie die Juniorprofessur auszudehnen.
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