PKV und Bundeszahnärztekammer vereinbaren Extravergütung für den Corona-Schutz

Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die Bundeszahn­ärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenver­sicherung (PKV) daher eine pragmatische Lösung zur Über­nahme der damit verbundenen Mehrkosten für die Praxen abge­stimmt. Ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen.

In ihrem gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe rasch eine Lösung vereinbart, um die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutz­kleidung und Hygieneaufwand zu erstatten. Diese Extravergü­tung in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.

PKV und BZÄK werten das Ergebnis als starkes Signal aller Beteiligten, dass der private Sektor gemeinsam und konstruktiv Lösungen findet, um die zahnärztliche Versorgung zu sichern.

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen wurde nach der GOZ-Novellierung 2013 von BZÄK und PKV-Verband sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern eingerichtet, um im partnerschaftlichen Miteinander Rechtsunsicherheiten in Gebüh­renfragen zu beseitigen. Das Gremium soll Fragen der grundsätz­lichen Auslegung der GOZ, der Qualitätssicherung sowie der Leistungsdefinitionen diskutieren und möglichst einvernehmlich beantworten.

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