Corona: Kurzarbeitergeld muss aufgestockt werden

„Das Kurzarbeitergeld muss deutlich aufgestockt werden. Passiert das nicht, rutschen hunderttausende Beschäftigte schuldlos in Armut.“ Das hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gesagt und eine Ausweitung des Corona-Rettungsschirms gefordert.

Zeitler: „Ziel der Corona-Hilfen muss es sein, dass Unternehmen und Beschäftigte vor dem finanziellen Ruin geschützt werden. Aktuell werden zwar richtigerweise die Unternehmen mit hohen Milliardenbeträgen unterstützt, die Beschäftigten gehen dabei aber meist leer aus. Hier ist eine gefährliche Unwucht mit einigem sozialen Sprengstoff entstanden. Der Corona-Schutzschirm muss ausgeweitet werden und auch die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen. Das erwarten die Menschen. Am wirkungsvollsten geht das durch eine gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent des letzten Nettolohns.“

Wegen der weitgehenden Beschränkungen für Hotels und gastronomische Betriebe bedeute Kurzarbeit im Gastgewerbe meist, dass die betroffenen Beschäftigten gar nicht mehr arbeiten könnten. Ihr Einkommen breche dann um 40 bzw. 33 Prozent ein: „In Branchen wie dem Gastgewerbe, in denen ohnehin schlecht verdient wird, reicht das Kurzarbeitergeld heute einfach nicht aus. Jetzt muss gehandelt werden, für Köchinnen oder Kellner wird Corona sonst schnell zur finanziellen Katastrophe“, so Zeitler. Einer Köchin in Berlin, die von ihrem Arbeitgeber in ‚Kurzarbeit Null‘ geschickt werde, blieben bei einem Einkommensverlust von 40 Prozent nur noch rund 900 Euro zum Leben.

Inzwischen sei klar, dass viele Arbeitgeber und Verbände nicht bereit seien, einen Teil der erhaltenen finanziellen Hilfen über eine freiwillige Aufstockung des Kurzarbeitergelds an ihre Beschäftigten weiterzugeben. Deshalb müsse jetzt schnell reagiert werden und den betroffenen Menschen anders geholfen werden.

Hintergrund:

In Deutschland beträgt das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld 60 Prozent des letzten Nettolohns. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, steigt es auf 67 Prozent. Nach Angaben des WSI-Tarifarchivs ist Deutschland, was die Höhe des Kurzarbeitergeldes angeht, damit ein Schlusslicht in Europa: https://www.wsi.de/de/tarifarchiv-15262.htm

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