Wenn der Führerschein eingezogen wurde, wäre „ein Gnadengesuch auch hier das richtige Rechtsmittel“, so Dr. Mielchen. „Allerdings ziehen sich diese Verfahren in der Regel länger hin, als das ausgesprochene Fahrverbot andauert, sodass man damit im Ergebnis möglicherweise nichts gewinnt.“
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