Eckert & Ziegler: Umsetzung des Aktiensplits durch Ausgabe von Gratisaktien erfolgt am 04. August 2020

Die Eckert & Ziegler AG (ISIN DE0005659700, TecDAX) gibt bekannt, dass der Aktiensplit durch die Ausgabe von Gratisaktien am 4. August 2020 umgesetzt werden wird, nachdem die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2020 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals im Handelsregister eingetragen worden ist.

Die Hauptversammlung am 10 Juni 2020 hat beschlossen, das Grundkapital von zurzeit EUR 5.292.983,00 aus Gesellschaftsmitteln um EUR 15.878.949,00 auf EUR 21.171.932,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 15.878.949,00 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital gegen Ausgabe von 15.878.949 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (“Gratisaktien“). Die Gratisaktien sind mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2020 ausgestattet. Den Aktionären der Gesellschaft stehen die Gratisaktien aufgrund ihres Aktienbesitzes im Verhältnis 1:3 zu, so dass die Aktionäre für jeweils eine (1) bestehende Aktie zusätzlich drei (3) Gratisaktien erhalten.

Da sämtliche Aktien der Gesellschaft in Giro-Sammeldepots verwahrt werden, erhalten die Aktionäre der Gesellschaft mittels Depotgutschrift Miteigentum an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in Höhe der auf sie entfallenden Gratisaktien und haben wegen der Entgegennahme dieser Aktien nichts zu veranlassen.

Die Zuteilung der Gratisaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an bestehenden Aktien nach dem Stand vom 3. August 2020 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die Gratisaktien erhalten die gleichen ISIN / WKN wie die bestehenden Aktien und sind zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen.

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