ALfA fordert Evaluierung der Beratungstätigkeit von pro familia

Zum gestern im Deutschen Bundestag beratenen Antrag der AfD-Fraktion zur Streichung der finanziellen Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung durch Pro Familia erklärt die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski:

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag „pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – ungeborenes Leben schützen“ die Einstellung aller Bundesmittel für Schwangerschaftskonfliktberatung durch pro familia sowie ein Einschreiten der Bundesregierung über die Bundesaufsicht gegenüber den Ländern. Martina Kempf (MdB, AfD) begründete dies mit dem Vorwurf, pro familia unterstütze das verfassungsgerichtlich geforderte Lebensschutzkonzept nicht. Grundsätzlich ist die Stoßrichtung des Antrags zu begrüßen. Allerdings dürfte er ins Leere laufen und am Ende vor allem dazu dienen, den politischen Gegner vorzuführen.  

Gleiche Regeln für alle – auch für pro familia

Die ALfA hält fest: Das Grundgesetz und einfache Gesetze gelten ausnahmslos für alle zivilgesellschaftlichen Akteure – also auch für Organisationen wie pro familia, die als Tochterorganisation des internationalen Dachverbandes von Planned Parenthood seit Jahrzehnten eine weitgehende Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs betreiben. Zudem ist seit Jahren dokumentiert, dass pro familia neben Beratungsstellen eigene medizinische Einrichtungen betreibt, in denen Abtreibungen vorgenommen werden. Dieser Doppelstatus als Berater und Anbieter von vorgeburtlichen Kindstötungen erzeugt einen Interessenkonflikt, der eine ergebnisoffene und lebensschutzorientierte Beratung infrage stellt.

Es muss ein Qualitätsmanagement für die Beratung geben

Schon lange fordern Lebensrechtsorganisationen daher, dass die Beratungstätigkeit von pro familia evaluiert wird. Es muss ein Qualitätsmanagement in der Schwangerschaftskonfliktberatung geben, das die fachliche, rechtliche und ethische Qualität der Beratung dauerhaft sichert, indem es strukturiert überprüft, ob jede Ratsuchende umfassend über mögliche Hilfsangebote und das Lebensrecht des Ungeborenen informiert wird – verständnisvoll und wertschätzend.  In diese Richtung argumentierte Ralph Edelhäußer von der CDU, der anmahnte, selbstverständlich müsse jede staatlich anerkannte Beratungsstelle diese Vorgaben erfüllen und sich daran messen lassen, ob sie Wege zum Leben mit dem Kind aufzeige. Zudem müsse der Staat beim Verdacht auf Regelverstöße eingreifen. Eine solche Prüfung ist bei pro familia überfällig.

Den Nachweis hierfür lieferte die Landesvorsitzende von pro familia im Saarland, die Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb, die in ihrer Rede zwar betonte, pro familia stehe für den Schutz des ungeborenen Lebens, dann jedoch ausführte, dies geschehe insbesondere durch die Stärkung reproduktiver Rechte (die für ein Recht auf Abtreibung stehen), die Verbreitung von Verhütungsmitteln, die Ausweitung von Abtreibungsangeboten und die Verankerung von Abtreibungsmethoden in der medizinischen Aus- und Weiterbildung.

Der Antrag ist eine verpasste Chance

Dass der Antrag der AfD ausschließlich auf Streichung der Fördermittel abzielt, nicht aber ein politisch durchaus eher durchsetzbares Qualitätsmanagementkonzept fordert, das erkennbar dem Leben dient, wirft Fragen auf: Pro familia kooperiert eng mit politischen Entscheidungsträgern etwa bei öffentlichen Anhörungen oder Expertenkommissionen, einzelne MdBs sind oder waren Funktionsträger bei pro familia. Eine Mehrheit für einen solchen Antrag ist nicht zu erwarten. Warum wird er dann in dieser Form gestellt?  Es drängt sich der Eindruck auf, es gehe darum, den politischen Gegner zu markieren – in diesem Fall die CDU, deren Mitglieder mit überwältigender Mehrheit (93,5 % laut Mitgliederbefragung 2023) im Lebensrecht einen wichtigen Auftrag ihrer Partei sehen.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit ihren rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.

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