ALfA begrüßt den Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzendem der CDU/CSU‑Bundestagsfraktion

Der Rücktritt Jens Spahns als CDU-Fraktionsvorsitzender folgt auf seine Einsicht, dass dies die einzig mögliche Reaktion auf das Entsetzen in seiner Partei war, das von weiten Teilen der Bevölkerung geteilt wurde.  Diese Personalentscheidung mag innerparteiliche Spannungen kurzfristig entschärfen, sie beantwortet aber in keiner Weise die grundlegenden ethischen Fragen, die Leihmutterschaft aufwirft, und die die CDU bislang auf eindeutige und konsequente Weise beantwortet hatte.

Die Debatte, die zu seinem Rücktritt geführt hat, drehte sich weitgehend um die Frage, ob für Politiker andere Maßstäbe gelten sollen als für die Allgemeinheit, und wie verlässlich Politik sein kann, wenn ihre führenden Vertreter die selbst verantworteten Gesetze durch Reisen ins Ausland umgehen. Nun gilt es, diese Debatte um die Personen zu erweitern, deren Grundrechte bei Leihmutterschaftsverfahren zutiefst verletzt werden: Die Frauen, deren Körper genutzt wird, und die Kinder, die ihrer Mütter beraubt werden.

Missachtete Menschenrechte: die Kinder

Es ist zutiefst unmenschlich, ein Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt von seiner Mutter zu trennen, obwohl die Kenntnis von der engen Bindung, die während der Schwangerschaft zwischen Mutter und Kind entsteht, und die für das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit des Kindes nach der Geburt von entscheidender Bedeutung ist, selbstverständliches Allgemeinwissen ist.

Die bewusste und vertraglich geplante Trennung im Kreißsaal verletzt sowohl die Würde der Frau als auch die des Kindes, das in einer Situation höchster Schutzbedürftigkeit seiner primären Bezugsperson beraubt wird. Kinder, die ohne Mutter aufwachsen, tragen diese Prägung ein Leben lang in Form von Ängsten, Verlustgefühlen‑, Bindungs‑ und Identitätsstörungen.

Die UN‑Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind „das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“ (Art. 7 Abs. 1). Dieses Recht wird durch Leihmutterschaft systematisch unterlaufen, weil Kinder bewusst von ihrer leiblichen Mutter getrennt und rechtlich zu „Waisen“ gemacht werden, um sie anschließend adoptieren zu können.

Es muss Auftrag der Politik sein, alle Kinder zu schützen und sie davor zu bewahren, zum Objekt der Sinnstiftung oder Glücksfindung Erwachsener zu werden. Kinder sind keine Instrumente zur Selbstverwirklichung, keine „Antwort“ auf biografische Brüche, sondern eigenständige Personen mit unveräußerlichen Rechten. Dieser notwendige Blick auf das Kind ist in der Debatte um Jens Spahns Familienglück viel zu kurz gekommen.

Erniedrigte F rauen: die Leihmütter

Wer die Verträge studiert, die Leihmütter unterzeichnen müssen, stellt fest: Sie geben nahezu alle Rechte auf. Ihr Körper wird zum Vertragsgegenstand. Bei Verstoß gegen Vertragsvorschriften droht Kürzung der Zahlungen. Wer sich fragt, warum es so wenig kritische Stimmen von ehemaligen Leihmüttern im Internet zu finden gibt, findet darauf ebenfalls eine Antwort in den Verträgen: Die Frauen müssen Verschwiegenheitsklauseln unterschrieben, bei Verstoß dagegen drohen empfindliche Strafen. Wären alle Leihmütter so glücklich und zufrieden mit den Arrangements, brauchte es diese Klauseln nicht.

Eine Gesellschaft, die solche Praktiken toleriert oder fördert, schafft mühsam errungene Frauenrechte unter dem Deckmantel des Mitleids mit kinderlosen Paaren und voll Verständnis für deren Sehnsüchte ab. Sie macht Frauen und Kinder zu Opfern, weil diese Paare kein Opfer bringen wollen. Sie missachtet damit ihren Schutzauftrag für gefährdete und schutzbedürftige Menschen.

Auftrag an Politik und Gesellschaft

Der Fall Spahn darf daher nicht dazu führen, Sonderwege für einzelne oder Ausnahmen für finanziell und politisch einflussreiche Personen zu suchen.

Er muss vielmehr Anlass sein, das Verbot der Leihmutterschaft zu verteidigen, internationale Schlupflöcher zu schließen und eine Debatte zu führen, die endlich konsequent von den Rechten und Bedürfnissen der Kinder her gedacht wird. Sogenannte Kinderwunschmessen wie „Wish for a baby“ oder „Men having babies“, die mehrfach jährlich in Deutschland stattfinden,  müssen konsequent verboten werden. Wir brauchen das italienische Modell: Wer eine Leihmutter nutzt, um sich im Ausland ein Kind zu kaufen, betreibt Menschenhandel und muss entsprechend bestraft werden.

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Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt mit ihren rund 11.000 Mitgliedern für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.

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