Ist Ihr Embedded-System CRA-ready?
Breaking News:
Dienstag, Aug. 25, 2026
Sie dient ausschließlich als erste Orientierung. Sie ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch eine vollständige technische oder regulatorische Konformitätsbewertung. Eine ausführliche Einordnung der CRA-Begriffe und Fristen finden Sie im ersten Beitrag unserer Serie: „Cyber Resilience Act in der Praxis: Fristen, Pflichten und erste Schritte“.
Warum eine Selbstprüfung jetzt sinnvoll ist
Die Meldepflichten nach Artikel 14 CRA gelten ab dem 11. September 2026. Die vollständige Anwendung folgt am 11. Dezember 2027.
Verzögerungen entstehen häufig nicht nur durch technische Fragen, sondern auch durch unklare Zuständigkeiten, fehlende Dokumentation oder unvollständige Informationen aus der Lieferkette. Eine strukturierte Selbstprüfung kann dabei helfen, solche Punkte frühzeitig zu erkennen.
Die Checkliste bündelt zentrale Anforderungen und Umsetzungsfragen in vier praxisnahen Bereichen.
Block 1: Security by Design und Risikobewertung
Dieser Block prüft, ob Cybersicherheit bereits in Architektur und Entwicklung berücksichtigt wird, statt erst nachträglich ergänzt zu werden.
Sind mehrere Punkte offen, sollte geprüft werden, ob die Risikobewertung vollständig dokumentiert und auf dem aktuellen Produktstand ist. Sie bildet die Grundlage für weitere technische und organisatorische Maßnahmen.
Block 2: SBOM und Schwachstellenmanagement
Eine aktuelle Software Bill of Materials, kurz SBOM, hilft dabei, betroffene Produkte und Softwarestände nach Bekanntwerden einer Schwachstelle schnell zu identifizieren.
Eine automatisierte Erstellung für jeden ausgelieferten Softwarestand ist nicht ausdrücklich vom CRA vorgeschrieben, kann in geeigneten Entwicklungsumgebungen jedoch sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass die SBOM aktuell ist und den tatsächlichen Produktstand abbildet.
Block 3: Updatefähigkeit und Supportzeitraum
Dieser Block bewertet, ob Sicherheitsupdates während des festgelegten Supportzeitraums technisch und organisatorisch bereitgestellt werden können.
Besonderer Handlungsbedarf kann entstehen, wenn Betriebssysteme, Module oder sicherheitsrelevante Drittkomponenten deutlich früher aus dem Support fallen als das Endprodukt.
Kritische Informationen und Supportzusagen von Lieferanten sollten deshalb möglichst frühzeitig eingeholt und dokumentiert werden.
Block 4: Meldeprozess und Lieferantenmanagement
Ab September 2026 müssen Hersteller bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder einem schwerwiegenden Sicherheitsvorfall innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung abgeben können.
Nicht jede intern entdeckte Schwachstelle löst eine CRA-Meldepflicht aus. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen bewertet und gemeldet werden.
Ein dokumentierter Prozess allein genügt nicht unbedingt. Erst eine interne Übung zeigt, ob Zuständigkeiten, Datenzugriff und Kommunikation im Ernstfall funktionieren.
Auswertung: Wo besteht Handlungsbedarf?
Nicht jeder Prüfpunkt hat dasselbe regulatorische oder technische Gewicht. Die Checkliste sollte deshalb nicht ausschließlich anhand der Anzahl offener Punkte bewertet werden.
Grün: Die wesentlichen Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und praktisch umsetzbar. Einzelne Optimierungen bleiben offen.
Gelb: Mindestens ein zentraler Prozess ist nur teilweise umgesetzt oder nicht ausreichend dokumentiert.
Rot: Grundlegende Voraussetzungen fehlen, beispielsweise eine Risikobewertung, Updatefähigkeit, ein Schwachstellenprozess oder eine klare Meldeverantwortung.
Besonders kritisch ist eine Kombination aus fehlender Updatefähigkeit und unklarem Meldeprozess. In diesem Fall kann ein Unternehmen weder strukturiert auf eine Schwachstelle reagieren noch Behörden und Kunden rechtzeitig informieren.
Die Checkliste bietet eine erste Orientierung, in welchen Bereichen eine vertiefte Prüfung durch entsprechend qualifizierte interne oder externe Fachstellen sinnvoll sein kann.
Wie es nach der Selbstprüfung weitergeht
Offene Punkte sollten den zuständigen internen Bereichen zugeordnet und nach Priorität bearbeitet werden. Je nach Thema kann zusätzlich die Unterstützung durch spezialisierte Rechts-, Cybersecurity- oder Zertifizierungsexperten sinnvoll sein.
Aaronn Electronic unterstützt Kunden auf der technischen Systemebene – von der Auswahl geeigneter Embedded-Plattformen über das Design-in bis zu Lifecycle-Management und Updatefähigkeit. Damit schaffen wir eine belastbare technische Grundlage für langfristig wartbare Systeme.
Aaronn beim Elektronik Solutions Day
Beim Elektronik Solutions Day im September 2026 zeigt Geschäftsführer Florian Haidn gemeinsam mit unserem Technologiepartner congatec, welche Rolle modulare Systemarchitekturen bei Updatefähigkeit, Plattformpflege und langfristigem Lifecycle-Management in Embedded-Systemen spielen können (15:30 Uhr, 30 Minuten).
Quellen
In den zurückliegenden 30 Jahren haben wir uns vom Distributor zu einem erfolgreichen System Integrator entwickelt, der gemeinsam mit den Kunden individuelle Embedded-Lösungen erarbeitet.
Unser Produktspektrum umfasst Embedded PCs unterschiedlichster Bauformen, industrielle Display-Lösungen inklusive verschiedenster Touchtechnologien und 19" Rackmount Server mit redundanten Komponenten zur Sicherstellung der maximalen Ausfalls-, Funktions-, und Betriebssicherheit. Passende Accessories, wie Memories, SSDs und Starterkits, runden unser Angebot ab.
Wir beraten und unterstützen von der Systemanalyse über die Produktauswahl und der Prototypenentwicklung bis hin zur Serienfertigung. Mit unserem einzigartigen Service erhalten Sie alles aus einer Hand. Wir begleiten Sie lückenlos vom Pre- bis zum After-Sales persönlich, individuell und flexibel. Weitere Informationen über Aaronn Electronic GmbH finden Sie unter www.aaronn.de
Aaronn Electronic GmbH
Lilienthalstraße 1
82178 Puchheim
Telefon: +49 (89) 894577-0
Telefax: +49 (89) 894577-29
http://www.aaronn.de
![]()