Einkommensteuerreform 2027: Was von den Entlastungen übrig bleibt
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Donnerstag, Sep. 3, 2026
Die vom Bundeskabinett gestern beschlossene Einkommensteuerreform 2027 soll vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten. Vorgesehen sind unter anderem höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Änderungen am Einkommensteuertarif. In voller Jahreswirkung soll die Entlastung rund zehn Milliarden Euro betragen. Eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen soll nach Berechnungen der Bundesregierung ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Aus Sicht von Prof. Dr. Markus Frischmuth, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der SRH Fernhochschule, greift es jedoch zu kurz, allein auf solche Entlastungsbeträge zu schauen.
„Eine Entlastung auf dem Papier ist noch keine Entlastung im Portemonnaie. Entscheidend ist, was den Menschen am Ende tatsächlich bleibt“, sagt er. Ein wesentlicher Punkt sei die kalte Progression. Steigen Einkommen lediglich zum Ausgleich der Inflation, kann die progressive Einkommensteuer einen Teil dieses Anstiegs abschöpfen. Wird dieser Effekt nicht vollständig ausgeglichen, fällt die reale Entlastung geringer aus. „Wenn die kalte Progression nicht konsequent ausgeglichen wird, verliert die angekündigte Entlastung schnell an Wirkung.“
Auch die Wirkung auf verschiedene Einkommensgruppen sei differenziert zu betrachten. So profitierten Geringverdiener von einer Einkommensteuerentlastung nur eingeschränkt, wenn sie ohnehin wenig oder keine Einkommensteuer zahlen. Für sie könnten Sozialabgaben, Transferentzugsraten und steigende Lebenshaltungskosten wesentlich stärker ins Gewicht fallen. Am oberen Ende der Einkommensskala sieht die Reform dagegen höhere Belastungen vor: Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Davon können auch ertragsstarke Personenunternehmen betroffen sein.
Bei mittleren Einkommen bewertet Prof. Dr. Markus Frischmuth die vorgesehenen Anpassungen beim Einkommensteuertarif grundsätzlich positiv. Für eine wirkliche Abflachung des sogenannten Mittelstandsbauchs gingen sie jedoch nicht weit genug. Hohe Grenzsteuersätze setzten weiterhin vergleichsweise früh ein. „Wer mehr arbeitet, sich weiterqualifiziert oder mehr Verantwortung übernimmt, sollte davon auch spürbar mehr behalten. Genau da bleibt die Reform zu zaghaft.“
Auch die geplante stärkere Steuerbegünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen sieht Frischmuth kritisch. Die für die Steuerfreiheit maßgebliche Grundlohngrenze soll von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen. Damit werde aber nicht Mehrarbeit generell steuerlich entlastet, sondern eine bestimmte Form der Mehrarbeit begünstigt. Zugleich seien zusätzliche steuerliche Abgrenzungen erforderlich. „Statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, wäre es konsequenter, die Bemessungsgrundlage zu verbreitern und dafür den allgemeinen Einkommensteuertarif zu senken.“
Hinzu kommt, dass ein Teil der Entlastungen an anderer Stelle gegenfinanziert wird. Das zeigt sich beispielsweise bei Handwerkerleistungen: Die Steuerermäßigung soll von 20 auf 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen sinken, der maximal abziehbare Betrag von 1.200 auf 900 Euro. Auch die Pauschalsteuer bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Solche Einzelmaßnahmen zeigen aus Sicht Frischmuths, dass für die Beurteilung der Reform nicht allein auf die Entlastungen beim Einkommensteuertarif geschaut werden sollte.
Insgesamt sieht Frischmuth in der Reform daher eher eine Anpassung als einen grundlegenden Umbau des Steuersystems. „Die Maßnahmen setzen an den richtigen Stellen an, greifen strukturell aber zu kurz und beschränken sich teilweise auf ohnehin erforderliche Anpassungen. Eine echte Reform müsste das Steuersystem einfacher, transparenter und leistungsfreundlicher machen: weniger Sonderregeln, eine breitere Bemessungsgrundlage und ein Tarif, der Leistungsanreize stärkt“, sagt er.
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Prof. Dr. Markus Frischmuth
Prof. Dr. Markus Frischmuth ist seit Oktober 2024 Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling und Corporate Governance an der der SRH Fernhochschule – The Mobile University in Riedlingen. Vor seiner lehrenden Tätigkeit war er in unterschiedlichen Managementfunktionen im Finanz- und Compliance-Bereich international aktiver Unternehmen tätig.
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