„Ja, die Eigenanteile für die Pflege in stationären Einrichtungen sind eine große Belastung für die betroffenen Familien“ erklärt Swen Staack, Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen werden aber nur rund 16 Prozent, etwa 900.000, in Pflegeheimen versorgt. Und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dort beträgt etwas mehr als zwei Jahre. Angehörige versorgen aber insbesondere Menschen mit Demenz oft über zehn Jahre und mehr zuhause.
Für sie ist das drängendste Problem, frühzeitig Unterstützung und Entlastung zu bekommen, damit sie das schaffen, ohne selbst daran kaputtzugehen. Aber gerade die häusliche Versorgung ist von den vorgesehenen Kürzungen am stärksten betroffen.“
Forderungen der SPD betreffen derzeit vor allem die im letzten Referentenentwurf vorgesehenen Kürzungen bei den Zuschlägen für Heimkosten bzw. eine Deckelung des Eigenanteils bei einem Heimaufenthalt. Zwar unterstützt auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft den Vorschlag des sogenannten Sockel-Spitze-Tauschs, dass also Pflegebedürftige nur noch einen festgelegten Beitrag für die Pflege leisten müssen und die darüberhinausgehenden Kosten von der Pflegeversicherung getragen werden. Dies darf sich aber nicht alleine auf den stationären Bereich beziehen.
Viel gravierender sind die vorgesehenen Sparmaßnahmen des Gesetzes im ambulanten Bereich: In Pflegegrad 1 soll es lediglich Beratungsangebote, aber keinerlei praktische Unterstützung mehr geben. Betreuungsangebote, die über die letzten Jahrzehnte aufgebaut wurden, drohen wegzufallen, weil sie ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Dabei ist es gerade die Betreuung, die in Gruppen oder auch zu Hause als Einzelbetreuung organisiert wird, die den Angehörigen notwendige Atempausen ermöglichen. Solche Betreuungsangebote werden ganz überwiegend von dafür qualifizierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durchgeführt. Ihr großes Engagement macht es möglich, dass die betroffenen Familien eine spürbare Entlastung erfahren. In keinem Fall darf es sein, dass ab dem 1. Januar 2027 die Strukturen für solche Angebote zerstört werden. Die DAlzG fordert deshalb, dass zumindest für diejenigen, die aktuell in Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag erhalten, dieser im Rahmen eines Bestandschutzes weiterhin erhalten bleibt.
Auch die Möglichkeit, Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege flexibel zu verwenden, soll laut Gesetzentwurf wegfallen. Hieraus kann bisher beispielsweise der Verdienstausfall der Tochter erstattet werden, wenn sie während einer Erholungskur ihrer Mutter die Pflege des Vaters übernimmt. In Zukunft sollen vergleichbare Leistungen nur noch für professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitplätze in Pflegeheimen zur Verfügung stehen. Gerade für Menschen mit einer Demenz ist aber die Versorgung durch vertraute Personen besonders wichtig. – Abgesehen davon, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Pflege bei weitem nicht ausreichen und dann wiederum hohe Zuzahlungen notwendig werden.
Dass Gesundheitsminister Carsten Linnemann die geplanten Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurücknehmen will, wird von der DAlzG begrüßt. „Aber hier darf er nicht stehenbleiben“, so Staack. „Wir wissen, dass Leistungen der Pflegeversicherung teilweise missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Hier anzusetzen, Maßnahmen gegen den ungerechtfertigten Abruf von Leistungen und ggf. bessere Kontrollmechanismen einzuführen, wäre sicherlich ein besserer Weg für eine Stabilisierung – ebenso wie die Rückzahlung der Corona-Darlehen durch den Bund.“
Die Stellungnahme der DAlzG zu dem im Juni vorgelegten Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz ist nachzulesen unter www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/Stellungnahmen/2026-06-09_Stellungnahme_PNOG_DAlzG.pdf.
Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Mehr als zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken etwa 360.000 Menschen im Alter 65+ neu an einer Demenz. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf bis zu 2,6 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von rund 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.
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