Background-Checks in Österreich: Was Arbeitgeber aus dem deutschen DSGVO-Urteil lernen müssen
Deutsches Urteil mit Signalwirkung für Österreich
Ein aktuelles Urteil aus Deutschland sorgt auch bei Arbeitgebern in Österreich für Aufmerksamkeit: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sprach einem abgelehnten Bewerber mit Urteil vom 10. April 2024 (Az. 12 Sa 1007/23) 1.000 Euro Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu.
Eine öffentliche Universität hatte den Bewerber vor der Auswahlentscheidung gegoogelt und eine gefundene Information über eine strafrechtliche Verurteilung einfließen lassen – ohne ihn vorab zu informieren.
Für Validato, Schweizer Anbieter von Background-Checks und Human Risk Management, der auch in Österreich aktiv ist, zeigt der Fall exemplarisch, woran viele Screening-Prozesse scheitern: an der Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO – einer Vorgabe, die durch die unmittelbare Geltung der DSGVO auch für Unternehmen in Österreich bindend ist.
Rechtslage in Österreich: DSGVO, DSG und die Datenschutzbehörde
Die DSGVO gilt in Österreich unmittelbar und wird durch das nationale Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt. Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) prüft bei Background-Checks insbesondere die Informationspflicht gegenüber Bewerbenden sowie die klare Rollenverteilung zwischen dem Unternehmen als Verantwortlichem und dem Screening-Anbieter als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Ohne einen schriftlich geregelten Auftragsverarbeitungsvertrag liegt ein formeller DSGVO-Verstoß vor – unabhängig davon, ob es sich um ein einmaliges Pre-Employment-Screening oder ein periodisches Re-Screening handelt.
Was das deutsche Urteil für österreichische Unternehmen bedeutet
Das Gericht stellte klar, dass ein bloßer Verweis auf eine gefundene Quelle nicht ausreicht; die Information müsse so präzise und spezifisch sein, dass Bewerbende die Risiken abschätzen können.
Diese Anforderung gilt nach Einschätzung von Validato gleichermaßen für Unternehmen in Österreich – ob bei informellen Internet-Recherchen oder bei strukturierten Background-Checks mit Strafregisterauszügen, Ausbildungsnachweisen, früheren Beschäftigungsverhältnissen oder Sanktionslistenprüfungen.
Typische Fehler und wie Validato sie vermeidet
In der Praxis beobachtet Validato zwei wiederkehrende Fehler: Bewerbende werden erst nach der Zusage oder gar erst bei einer Ablehnung informiert, oder Unternehmen verlassen sich auf eine pauschale Klausel im Bewerbungsformular, die weder Umfang noch Quellen der Prüfung benennt.
Validato hat die Vorab-Information deshalb als festen, dokumentierten Schritt im eigenen Screening-Prozess verankert: Kandidatinnen und Kandidaten erhalten vor Beginn jeder Prüfung eine verständliche Übersicht der gewählten Module, Quellen und des Verwendungszwecks, bevor eine dokumentierte elektronische Einwilligung eingeholt wird.
Rechtssicheres Screening für den österreichischen Markt
Validato bietet Unternehmen in Österreich eine Plattform mit mehr als 18 einzeln wählbaren Screening-Modulen, wahlweise Schweizer oder EU-Datenhaltung, ISO-27001-Zertifizierung und automatischer Löschung der Prüfdaten nach spätestens 120 Tagen – ohne Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings.
Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Österreich. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.
Validato ist speziell auf die Anforderungen in Österreich ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.
Mehr unter: www.validato.com
Validato AG
Claridenstrasse 34
CH8002 Zürich
Telefon: +41 (44) 51577-77
Telefax: +49 (721) 182894304
http://validato.com
![]()