Bedeutung der Evidenzkategorien
Grundlage der Empfehlungen bilden die Evidenzkategorien. „Sie stellen in der täglichen Praxis der Hygiene eine starke Argumentationshilfe bei der Entscheidung für oder gegen die Einführung bestimmter Präventivmaßnahmen dar. Je höher die wissenschaftliche Beweiskraft der vorhandenen Studien ist, desto nachdrücklicher wird die Umsetzung der Maßnahme empfohlen. Abweichungen von der Empfehlung müssen fachlich begründet werden“, so Kraft. Die Kategorien IA und IB beruhen auf hoher Evidenz und sind „möglichst umzusetzen“, II basiert auf hinweisenden Studien und plausiblen Ableitungen und sollte ebenfalls umgesetzt werden, III bedeutet, dass wegen unzureichender oder widersprüchlicher Hinweise keine Empfehlung möglich ist, und Kategorie IV bezeichnet rechtlich verbindliche Anforderungen. Ein Teil der Empfehlungen ist derzeit noch nicht abschließend kategorisiert, weil hierfür zunächst weitere praktische Erfahrungen abgewartet werden sollen.
Neue Infektionsrisikostufen
Neu ist der risikoadaptierte Ansatz: Die KRINKO differenziert nicht mehr nur zwischen den Infektionsrisikostufen „hoch“, „mittel“ und „niedrig“, sondern führt für den Rehabilitationsbereich zusätzlich die Kategorien „gering“ und „alltagsgleich“ ein. Damit trägt sie der Heterogenität rehabilitativer Versorgungsformen Rechnung und schafft einen Rahmen, der den unterschiedlichen infektiologischen Risiken besser entspricht. Nach Einschätzung der KRINKO dürfte die Risikostufe „gering“ auf einen großen Teil der Rehabilitationseinrichtungen zutreffen. „Das entsprechende Risikoprofil der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung und die daraus ableitende Eingruppierung nach dem Infektionsrisiko ist enorm wichtig für die zukünftige Stellenberechnung“, so Kraft.
„Maßvolle Balance“
Ein wesentlicher Fortschritt der Empfehlung liegt aus seiner Sicht darin, dass Hygienepläne und infektionspräventive Maßnahmen nicht pauschal verschärft werden. Vielmehr soll jede Rehabilitationseinrichtung für ihre Bereiche eine eigene Risikoanalyse vornehmen und diese schriftlich dokumentieren. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen infektionspräventiven Maßnahmen und Hygienepläne festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Wichtig: Präventionsmaßnahmen sollen unter Einbeziehung aller an der Rehabilitationsbehandlung Beteiligten und so wenig eingreifend wie möglich gestaltet werden, um die rehabilitationstypischen Abläufe, wie etwa Gruppenaktivitäten, zu gewährleisten.“
Neu: Hygienebeauftragte Personen in Rehabilitationseinrichtungen
Für Einrichtungen mit geringem Infektionsrisiko führt die KRINKO die Funktion der „Hygienebeauftragten Personen in Rehabilitationseinrichtungen“ (HBR) ein; empfohlen wird mindestens eine HBR je Fachabteilung. HBR können aus Pflege, Therapie oder anderen medizinischen Berufen stammen. Für Einrichtungen mit hohem, mittlerem, niedrigem und geringem Infektionsrisiko empfiehlt die KRINKO die Einrichtung einer Hygienekommission mit mindestens jährlicher Einberufung. Unabhängig von der Risikoeinstufung sollen stationäre und ambulante Rehabilitationseinrichtungen außerdem über ein Konzept zum Ausbruchsmanagement verfügen.
Auch beim Umgang mit multiresistenten Erregern setzt die Empfehlung einen wichtigen Akzent: Eine Besiedelung mit MRE ist grundsätzlich kein Ausschlussgrund für eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsbehandlung. Maßgeblich ist vielmehr die konkrete Risikoanalyse im jeweiligen Setting.
Fazit
Das Fazit des VPKA: Die neue KRINKO-Empfehlung bringt für Rehabilitationseinrichtungen zusätzlichen Prüf-, Dokumentations- und Organisationsaufwand. Zugleich bietet sie erstmals einen belastbaren, auf den Reha-Bereich zugeschnittenen Rahmen, um Infektionsprävention angemessen, fachlich begründet und mit Augenmaß umzusetzen. Eine Refinanzierungsregelung für Hygienemehraufwendungen gibt es bislang nicht. Umso wichtiger ist es aus Sicht des Verbands, Hygieneaufgaben in der Personalbedarfsermittlung realistisch mitzudenken – von der Erstellung und Aktualisierung von Hygiene- und Desinfektionsplänen über Schulungen, Begehungen und Kommissionsarbeit bis hin zu Surveillance- und Dokumentationsaufgaben.
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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