Baupreise für Wohngebäude steigen im Mai 2026 um 5,0 Prozent – Dachdeckung sowie Zimmer- und Holzbau verteuern sich mit je 7,3 Prozent am stärksten
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Montag, Okt. 12, 2026
Der Baupreisindex misst die Preise, die Bauunternehmen für fertige Bauleistungen verlangen. Materialpreise aus dem Baumarkt bildet er nicht ab.
Wie stark sich die einzelnen Gewerke bis zum Mai 2026 verteuert haben
Der Rohbau bleibt nahe am Gesamtwert. Laut dem Statistischen Bundesamt stiegen die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden von Mai 2025 bis Mai 2026 um 4,9 Prozent. Betonarbeiten verteuerten sich um 3,6 Prozent, Mauerarbeiten um 3,8 Prozent, Erdarbeiten um 5,4 Prozent. Deutlich stärker fiel der Anstieg bei Dachdeckungsarbeiten sowie bei Zimmer- und Holzbauarbeiten aus: Beide lagen im Mai 2026 um 7,3 Prozent über dem Vorjahresmonat.
Der Ausbau entwickelte sich ähnlich uneinheitlich. Nach Angaben der Behörde legten die Preise für Ausbauarbeiten um 5,1 Prozent zu, für Metallbauarbeiten um 4,4 Prozent und für Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen um 6,4 Prozent. Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden ohne Schönheitsreparaturen verteuerten sich um 5,6 Prozent.
Welche Positionen bei einer Überdachung zusammenkommen
Bezogen auf den Mai 2025 nennt die amtliche Statistik für diese Gewerke folgende Veränderungsraten:
Eine Überdachung aus Aluminium und Glas verschiebt das Gewicht damit anders als eine Holzkonstruktion mit Ziegeldeckung. Wer zwei Angebote mit unterschiedlicher Bauweise vergleicht, vergleicht zugleich zwei verschiedene Preisentwicklungen.
Wann eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg verfahrensfrei bleibt
Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht, und die Schwellen für verfahrensfreie Vorhaben unterscheiden sich von Land zu Land; das Bauplanungsrecht des Bundes gilt dagegen einheitlich. Für Baden-Württemberg gilt die Landesbauordnung (LBO) in dem Wortlaut, den die Neufassung vom 16. März 2026 bekannt gemacht hat und der seit dem 28. Februar 2026 anzuwenden ist. Nach § 50 Absatz 1 LBO ist die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen verfahrensfrei, die im Anhang der Vorschrift aufgeführt sind. Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe l nennt dort Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche; Dachterrassen und ihre Überdachungen sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Nach § 50 Absatz 5 Satz 1 LBO müssen verfahrensfreie Vorhaben ebenso wie genehmigungspflichtige den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Pflicht dazu trifft nach § 41 LBO den Bauherrn; Entwurfsverfasser, Unternehmer und Bauleiter sind daneben im Rahmen ihres Wirkungskreises verantwortlich, soweit sie am Bau beteiligt sind. Bestellen muss der Bauherr sie bei einem verfahrensfreien Vorhaben nicht. Abstandsflächen, Festsetzungen eines Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften gelten also weiter. Wer davon abweichen muss, hat die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nach § 56 Absatz 6 LBO besonders zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2025 muss dieser Antrag elektronisch in Textform gestellt werden; bis Ende 2024 genügte die einfache Textform (§ 77 Absatz 5 LBO). Wer vorab Klarheit über eine einzelne Frage will, kann nach § 50 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 57 LBO einen Bauvorbescheid beantragen; er gilt drei Jahre. Was vor dem ersten Spatenstich zu klären ist, führt ein Ratgeber zu Planungs- und Genehmigungsfragen vor dem Bau einer Überdachung auf.
„Die Verfahrensfreiheit erspart dem Bauherrn das Genehmigungsverfahren, nicht die Verantwortung. Wer die 30 Quadratmeter ausreizt und den Bebauungsplan nicht liest, spart sich genau einen Termin und riskiert den Rückbau“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Worauf Bauherren vor dem Baustart im Frühjahr 2027 achten
Die Baupreise steigen nicht nur im Wohnungsbau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich die Neubaupreise für Bürogebäude zwischen Mai 2025 und Mai 2026 um 5,2 Prozent, für gewerbliche Betriebsgebäude um 5,0 Prozent und im Straßenbau um 6,2 Prozent. Wer eine Überdachung für das Frühjahr 2027 plant, holt Angebote deshalb eher früher als später ein.
Die nächste Fortschreibung der Statistik betrifft den Berichtsmonat August 2026 und erscheint üblicherweise Anfang Oktober. Bis dahin bleiben die Werte vom Mai 2026 der jüngste veröffentlichte Stand.
Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung auf dem am 15. September 2026 geprüften Rechtsstand und sind keine Rechtsberatung. Ob ein konkretes Vorhaben verfahrensfrei bleibt, klärt die zuständige Baurechtsbehörde oder eine rechtliche Beratung.
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