Eigentlich müssen Unternehmen seit 2020 ihre elektronischen Registrierkassen ihrem Finanzamt auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck melden. Bisher gibt es jedoch keinen Vordruck. Im September 2023 soll es wohl soweit sein. Das ist aus dem Bundesfinanzministerium zu hören. Seit Januar 2020 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer theoretisch ihre neuen elektronischen Registrierkassen ihrem zuständigen Finanzamt melden. Und zwar […]
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