Mehrere Ärzte führen gemeinsam eine Praxis – einer übernimmt ausschließlich Organisations-, Verwaltungs- und Managementaufgaben in der Gemeinschaftspraxis. Patienten behandelt er nicht mehr. Das hat steuerlich gravierende Folgen: Die gesamte Praxis erzielt gewerbliche Einkünfte. Steuerfalle Gewerbebetrieb Ärzte und Zahnärzte sind Freiberufler (Paragraph 18 Einkommensteuergesetz). Daher genießen sie gewisse Steuererleichterungen. Beispielsweise zahlen sie keine Gewerbesteuer. Ein Urteil […]
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