Bei erfolglosen Vergütungsverhandlungen zwischen Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung und Krankenkassen kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Kommt es dann aber zu einer Klage gegen deren Schiedsspruch, hat dies gravierende finanzielle Nachteile für die Einrichtungen zur Folge. Denn für die Dauer der Klage gilt eine aufschiebende Wirkung für die Schiedsstellenentscheidung. Der VPKA schließt sich der Forderung des […]
Weiterlesen ...
