Eigentlich sollten ab dem 1. November 2026 auch in Kölner Bestandsgebäuden neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu wird es aller Voraussicht nach nicht mehr kommen: Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Die zentralen Heizungsregelungen treten am […]
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